Vorlage - NI-085/2017

 
 
Betreff: Mitgliedschaft im "europäischen Regionalen Förderverein e. V. (e. RFV)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
22.12.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Niederfinow genehmigt die am 10. Oktober 2017 getroffene Eilentscheidung.


Sachverhalt:

 

Der europäische Regionale Förderverein e.V. ist seit 1998 ein Partner bei Projekten der Regionalentwicklung. Er arbeitet gemeinnützig mit einer Satzung, der der AGENDA21-Gedanke zugrunde liegt. So hat er über viele Jahre hinweg im Barnim und in der Uckermark alle Arbeitsmarktinstrumente genutzt, um Vereinen, Kommunen oder Firmen bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu helfen. Gegenwärtig ist er u. a. in Eberswalde in Projekten tätig, die Langzeitarbeitslosen helfen, wieder integriert zu werden.

 

Der Verein hat ein umfassendes Know-How im Umgang mit Fördermitteln entwickelt und steht jedem zur Verfügung, der Unterstützung und professionelle Begleitung bei der Akquise von Fördermitteln benötigt.

 

Ziel und Zweck des Vereins ist:

 

die Förderung des Natur- und Umweltschutzes,

die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen,

die Förderung des Völkerverständigungsgedankens,

die Förderung der Kunst und Kultur,

die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,

die Förderung des traditionellen Brauchtums,

die Förderung des Denkmalsschutzes und der Denkmalpflege,

die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens,

die Förderung der Volks- und Berufsbildung,

die Förderung des Sportes,

die Förderung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und Vertriebenen,

die Förderung der Jugendhilfe,

die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

 

Aus einer Mitgliedschaft in diesem Verein können sich für die Gemeinde Niederfinow gerade in Bezug auf den Einsatz von Arbeitskräften für niederschwellige Tätigkeiten aber auch für das Einwerben von Fördermitteln Vorteile ergeben. Daher wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde für einen Mitgliedsbeitrag von derzeit jährlich 50,00 € seine Mitgliedschaft beim Verein beantragt.

 

 

 

 

Eilentscheidung

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf:

 

Die Gemeinde Niederfinow beschließt, zum 1. November 2017 die Mitgliedschaft im europäischen Regionalen Förderverein e. V. (e RFV) zu beantragen.

 

 

Britz, den 10. Oktober 2017

 

 

 

MatthesDr. Günther Gollner

AmtsdirektorBürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50,00 €

1110102-70100-5291000

2017 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

1110102-70100-5431010

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen