Vorlage - CH-120/2017

 
 
Betreff: Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug
Abwägung und Satzungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.10.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_2Entwurf_VBP
Änderungen zum 2.Entwurf
Zusammenfassende_Erklärung_VBP
Begründung_VBP_Satzung
Planzeichnung_VBP_Satzung
Umweltbericht_RagöserMühle_20170310
Text Pflegeplan
Plan 1_Biotopkartierung
Plan 2_Bestandsplan
Plan 3_A 1 Entsiegelung
Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan
1308-Terrassencaffee 1
1308-Terrassencaffee 2
Ansichten Stallgebäude
Gerätehaus
Grundriss Stallgebäude
Schnitt Stallgebäude
Wohn-u.Wirtschaftsgebäude_geä

 

1.      Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.      Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

 

3.      Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4.      Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 03. März 2017 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 87 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

Die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5.      Der Amtsdirektor wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 

 

 

Anlagen: 1. Abwägung

  2. Zusammenfassung der Änderungen

  3. VBP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

  4. Umweltbericht

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Insbesondere durch die Lage im Außenbereich der Gemeinde Chorin OT Sandkrug ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Einordnung in das vorhandene Landschaftsbild.

Ziel ist es, dass zunehmend mehr verfallende Areal der Ragöser Mühle zu revitalisieren und das Gebiet wieder einer Funktion zuzuführen. Damit ist die Revitalisierung der Ragöser Mühle ein Beitrag zur Ortsbildverbesserung und entspricht der wachsenden Nachfrage nach touristischen Anlaufpunkten in der Region um Chorin. Es wird ein Beitrag zur Stärkung des Individualtourismus durch die Nutzung des örtlichen Potentials geleistet.

Die Liegenschaft der Ragöser Mühle hat das Potential, eine touristische Funktion in der Region zu übernehmen. Laut dem Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) Barnim ist Chorin ein touristisches Entwicklungszentrum in dem sich der ländlich geprägte Tourismus konzentrieren soll.

Die Eigentümerfamilie und Investoren verfolgen das Ziel, der Herrichtung und Erweiterung der noch vorhandenen Bausubstanz zu einem Café und Ferienwohnungen. Der Bebauungsplan soll daher die Nachnutzung der boden-denkmalgeschützten ehemaligen Ragöser Mühle zu einer touristischen Freizeit- und Erholungseinrichtung planungsrechtlich absichern.

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Aufstellungsverfahren zum VBP beendet. Rechtwirksam wird der VBP durch die Bekanntmachung im Amtsblatt. Die erforderliche Änderung des FNP wurde bereits durch den Landkreis als höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_2Entwurf_VBP (457 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen zum 2.Entwurf (197 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenfassende_Erklärung_VBP (527 KB)    
Anlage 4 4 Begründung_VBP_Satzung (2351 KB)    
Anlage 5 5 Planzeichnung_VBP_Satzung (762 KB)    
Anlage 6 6 Umweltbericht_RagöserMühle_20170310 (1919 KB)    
Anlage 7 7 Text Pflegeplan (5476 KB)    
Anlage 8 8 Plan 1_Biotopkartierung (3093 KB)    
Anlage 9 9 Plan 2_Bestandsplan (418 KB)    
Anlage 10 10 Plan 3_A 1 Entsiegelung (757 KB)    
Anlage 11 11 Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan (1362 KB)    
Anlage 12 12 1308-Terrassencaffee 1 (153 KB)    
Anlage 13 13 1308-Terrassencaffee 2 (178 KB)    
Anlage 14 14 Ansichten Stallgebäude (165 KB)    
Anlage 15 15 Gerätehaus (218 KB)    
Anlage 16 16 Grundriss Stallgebäude (225 KB)    
Anlage 17 17 Schnitt Stallgebäude (152 KB)    
Anlage 18 18 Wohn-u.Wirtschaftsgebäude_geä (588 KB)