Vorlage - CH-120/2017
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1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.
3. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
4. Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 03. März 2017 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 87 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung. Die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.
Anlagen: 1. Abwägung 2. Zusammenfassung der Änderungen 3. VBP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung 4. Umweltbericht
Sachverhalt:
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Insbesondere durch die Lage im Außenbereich der Gemeinde Chorin OT Sandkrug ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Einordnung in das vorhandene Landschaftsbild. Ziel ist es, dass zunehmend mehr verfallende Areal der Ragöser Mühle zu revitalisieren und das Gebiet wieder einer Funktion zuzuführen. Damit ist die Revitalisierung der Ragöser Mühle ein Beitrag zur Ortsbildverbesserung und entspricht der wachsenden Nachfrage nach touristischen Anlaufpunkten in der Region um Chorin. Es wird ein Beitrag zur Stärkung des Individualtourismus durch die Nutzung des örtlichen Potentials geleistet. Die Liegenschaft der Ragöser Mühle hat das Potential, eine touristische Funktion in der Region zu übernehmen. Laut dem Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) Barnim ist Chorin ein touristisches Entwicklungszentrum in dem sich der ländlich geprägte Tourismus konzentrieren soll. Die Eigentümerfamilie und Investoren verfolgen das Ziel, der Herrichtung und Erweiterung der noch vorhandenen Bausubstanz zu einem Café und Ferienwohnungen. Der Bebauungsplan soll daher die Nachnutzung der boden-denkmalgeschützten ehemaligen Ragöser Mühle zu einer touristischen Freizeit- und Erholungseinrichtung planungsrechtlich absichern. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Aufstellungsverfahren zum VBP beendet. Rechtwirksam wird der VBP durch die Bekanntmachung im Amtsblatt. Die erforderliche Änderung des FNP wurde bereits durch den Landkreis als höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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