Vorlage - NI-019/2014 IV

 
 
Betreff: Informationen zum Vororttermin am 28.04.14 in Niederfinow zum Thema: Motorräder/ Motorradfahrer
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Sabrina Matthäus
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Anhörung
11.09.2014 
Gemeindevertretung Niederfinow    

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Anwesende:

  • Polizei: Herr Arlt, Herr Werner, Herr Buschmann
  • Landesbetrieb Straßenwesen
  • Herr Teichmann (kurzfristig abgesagt)
  • Amt Britz-Chorin-Oderberg: Frau Matthäus

 

Die Verkehrsüberwachung dient dem Verfolgen von Verstößen gegen die StVO im Interesse der Sicherheit. Ganz konkret kann das bedeuten, dass an Unfallschwerpunkten Geschwindigkeitskontrollen stattfinden.

In Niederfinow – Schiffshebewerk befindet sich laut Aussage der Polizei kein Unfallschwerpunkt.

Wie funktioniert eine Lasermessungen?

Hierbei werden drei Standorte benötigt, da die Motorräder das Kennzeichen hinten haben. Die Polizei steht an einem Standort und misst mittels Laserpistole den Verkehr. Oft wird über erfolgreiche Messungen ein zweiter Posten per Funk informiert, der außerhalb der Sichtweite der Messstelle am Straßenrand wartet und die „Verkehrssünder“ heraus winkt.

Die meisten Motoradfahrer besuchen das Schiffshebewerk am Wochenende. Jedoch sind meist am Wochenende auch anderorts Veranstaltungen bzw. Ereignisse, bei welchen die Polizei benötigt wird. Daher ist es schwierig die drei Standorte zur Geschwindigkeitskontrolle zu besetzen.

Hinzu kommt, dass eine Lasermessung nur funktioniert, wenn zumindest eine kurze Strecke, völlig gerade Strecke vorhanden ist und genau auf den messenden Beamten zuläuft.

Sie funktionieren nicht, wenn die Fahrzeuge sich gegenseitig verdecken; es ist freie Sicht auf das zu messende Fahrzeug nötig. In einer Kolonne kann also oft nur das erste Fahrzeug gemessen werden. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgleichsatz.

Hinzu kommt, dass Fahrzeugführer schnell über Geschwindigkeitskontrollpunkte informiert werden.

Aus Sicht der Polizei ist es schwer Motorradfahrer zu belangen.

Wie findet eine ordnungsgemäße Durchführung Lärm Messung statt?

Voraussetzung:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Die Messung muss auf einer freien ebenen Fläche durchgeführt werden und es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. In bebauten Gebieten ist eine Lärmkontrollen (Schall) nicht möglich.

Die Messungen können nur durch einen speziellen Prüfer erfolgen, da die Polizei nicht über die nötigen Messgeräte verfügt. Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.

Laut Betriebserlaubnis (Eintrag im Kfz-Schein) sind Motorräder von Hause aus lauter. Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit. Die Tendenz der Neuanmeldung steigt. In den letzten fünf Jahren gab es ca. 1500 Neuanmeldungen.

Anzumerken ist, dass meist die „Einheimischen“ auffällig sind. Besucher von Außerhalb besuchen das Schiffshebewerk und verhalten sich meist korrekt.

  • Vorschlag hierzu von der Polizei wäre, dass die auffällig geworden Motoradfahrer registriert werden (Nummernschild) und an die Polizei weiter geleitet werden um eventuell weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

  • Des Weiteren kann das Hausrecht  in Anspruch genommen und ein Platzverbot erteilt werden.

 

  • Gegebenfalls ist der Parkplatz so absichern, dass die Motorradfahrer nur durch den Ein- und Ausgang fahren.

 

Der durchgeführte Vorort Termin diente der Darstellung der Sachlage aus Sicht der Gemeinde. Die Machbarkeit der von der Gemeindevertretern und Einwohner geforderten Maßnahmen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr (Geschwindigkeitsüberschreitung und Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz) wurden seitens der Polizeibehörde dargestellt.

Hinweis: Die Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde beschränkt sich auf die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr, wogegen die Polizei für die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr zuständig ist.