Vorlage - CH-128/2017

 
 
Betreff: Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.10.2017 
Gemeindevertretung Chorin    
Werkausschuss Chorin Vorberatung
14.11.2017 
Werksausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.11.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die am 02.11.2017 getroffene Eilentscheidung.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Kloster Chorin wird nach Empfehlung durch die Eigenbetriebsverordnung in regelmäßigen Abständen neu vergeben. Das frühere Büro war von 2013 bis 2017 für 5 Jahre für den Eigenbetrieb Kloster Chorin tätig.

Gemäß den Bestimmungen der VOL/A und der LHO (freihändige Vergabe), wurden drei Firmen um die Übersendung eines Angebotes zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kloster Chorin gebeten. Die Auswahl des Bieters wird zu 50 % nach dem Angebotspreis und zu 50 % nach den eingereichten Referenzen vorgenommen.

 

Eilentscheidung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin folgende Eilentscheidung:

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Kloster Chorin an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Dr. Heilmaier & Partner GmbH, zu einem Gesamtpreis von 5.950,00 €.

 

Britz, 02.11.2017

 

 

 

 

Jörg Matthes       Martin Horst

Amtsdirektor       Vorsitzender der Gemeindevertretung

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

5.950,00 €

 

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Wirtschaftsplan Kloster Chorin

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen