Vorlage - AA-075/2017

 
 
Betreff: Variantenvergleich zum Standort Feuerwehrgerätehaus Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
09.11.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor einen Variantenvergleich zum Standort Niederfinow auszuarbeiten und stellt die hierfür notwendigen Mittel im Haushaltsjahr 2018 bereit.

 


Sachverhalt:

 

Im Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) des Amtes Britz-Chorin-Oderberg aus dem Jahr 2012 wurde die bauliche Funktion des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) in Niederfinow als „nicht ausreichend“ eingestuft. Bemängelt wurden vor allem die Unterschreitung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die fehlenden sanitären Anlagen, die Größe des Schulungs- und Aufenthaltsraumes sowie die fehlenden Alarmparkplätze.

 

Seit dem Vorliegen des GABP konnten die Bedingungen in den bemängelten Feuerwehrgerätehäusern durch bauliche Maßnahmen zum Teil wesentlich verbessert werden. Obwohl für den Standort Niederfinow, laut GABP, kurzfristig ein Neubau vorgeschlagen wurde, hatte sich der Träger des örtlichen Brandschutzes vorerst dafür entschieden, keine baulichen Maßnahmen zu treffen. Zum damaligen Zeitpunkt stand die Ortswehr Niederfinow, trotz hervorragend ausgebildeter Führungskräfte, aufgrund interner Probleme, kurz vor der Auflösung. Mit der neuen Ortswehrführung unter der Leitung von Torsten Seefeld konnten Kräfte remobilisiert und dazugewonnen werden, so dass die Ortswehr Niederfinow mittlerweile zu einer der stärksten Einheiten im Amtsbereich zählt. Zudem wurde innerhalb kürzester Zeit die Jugendfeuerwehr wieder aufgebaut.

 

Nach Ansicht des Trägers des örtlichen Brandschutzes besteht nunmehr am Standort Niederfinow dringend Handlungsbedarf. Sowohl die Einsatzkräfte als auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr müssen angemessen untergebracht werden. D.h. es müssen Sanitär- und Aufenthalts- bzw. Schulungsräume geschaffen werden. Zudem müssen die Anforderungen der UVV erfüllt werden.

 

Der Erhalt des Standortes Niederfinow begründet sich insbesondere damit, dass die Hilfsfrist, innerhalb derer die für den Einsatz zuständige Feuerwehr am Schadensort eintreffen soll, eingehalten werden kann. Dies ist nur möglich wenn mehrere zu alarmierende Einheiten im Rendezvousprinziep entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung agieren. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist sicher zu stellen und hierbei ist die eingeschränkte Tageseinsatzbereitschaft der umliegenden Einheiten, die geringe Mannschaftsstärke, aber auch fehlende Funktionen zu berücksichtigen.

 

Am Standort Niederfinow befinden sich 2 Hebewerke mit außerordentlichem touristischen Besucheraufkommen, welche als besonderes Gefahrenpotential zu werten ist. Schon aus diesem Grunde ist der Fortbestand einer Einheit der Freiwilligen Feuerwehr am Standort Niederfinow zu sichern. Im Hinblick auf genau dieses Gefahrenpotential bahnt der Träger des Brandschutzes Gespräche mit Behörden des Bundes an, um hier Zuwendungsmöglichkeiten zu eruieren.

 

 

Der Träger des örtlichen Brandschutzes schlägt vor, verschiedene Varianten nach ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen und einen Variantenvergleich zu erarbeiten:

 

1. Variante: Erhaltung des derzeitigen Standortes mit Anbau eines Sanitär- und Schulungstraktes in Containerbauweise.

 

2. Variante: Neubau eines FWGH auf dem Hilligesplatz in Niederfinow.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 4.500 EUR

1260101-10105-5431030

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel werden in den Haushalt des Jahres 2018 eingestellt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen