Vorlage - LI-039/2017

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung über die Vergabe von Planungsleistungen "Sanierung der Brodowiner Straße einschl. des Baus eines Rückhaltebeckens" der LP 4-9
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
07.11.2017 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe genehmigt die am 23.10.2017 getroffene Eilentscheidung.

 

 


Sachverhalt:

 

 Mit Schreiben vom 11.10.2017 erhielt das Amt Britz-Chorin-Oderberg den Zuwendungsbescheid  zur Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG für die Maßnahmen Rück- und Ersatzneubau der Wegebrücke Liepe und für 2017 die Sanierung der Brodowiner Straße einschl. des Baus eines Rückhaltebeckens.

Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Ministerium wurden wir aufgefordert, umgehend mit der Maßnahme zu beginnen. Nur wenn mit der Maßnahme 2017 begonnen wurde ist eine Mittelübertragung in 2018 möglich.

Um einen zeitnahen Baubeginn zu gewährleisten, wurde bereits am 11.07.2017 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg die beabsichtig Vergabe von diesen Planungsleistungen  der Leistungsphasen 4 – 9 bekanntgemacht.

Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurden mit Schreiben vom 08.09.2017 fünf geeignete Planungsbüros aufgefordert ein entsprechendes Angebot abzugeben.

Vier Büros haben fristgerecht ein Angebot abgegeben.

Tabellarisch wurden die abgeforderten Daten gegenübergestellt und bewertet.

Die Wertung der Kriterien wurden den Bietern mit dem Aufforderungsschreiben mitgeteilt.

Im Ergebnis der tabellarischen Prüfung hat die Fa. Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde die meiste Punktzahl erlangt.

Zusätzlich wurde am 19.10.2017 ein Aufklärungsgespräch geführt.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 dem

Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

Brunnenstraße 4

16225 Eberswalde

zu übertragen.

Um die Forderung des Ministeriums gerecht zu werden ist eine zügige Beauftragung der Planungsleistungen erforderlich. Erst nach Vorlage der Ausführungsplanung kann die Ausschreibung der Bauleistung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Eilentscheidung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe folgende Eilentscheidung

nach § 58 BbgVerf:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, dem

  1. Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

           Brunnenstraße 4

           16225 Eberswalde

den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 4 – 9 zu übertragen.

  1. Wird die Verwaltung ermächtigt das Vorhaben öffentlich auszuschreiben und die Vergabe der Leistung nach erfolgter Prüfung gemäß VOB eigenständig vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Jörg Matthes        Klaus Marschner

Amtsdirektor       ehrenamtlicher Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

24.000,00 €

Planung LP 4-9

5410102-50601-0961010

2017/2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen