Vorlage - LI-039/2017
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.10.2017 erhielt das Amt Britz-Chorin-Oderberg den Zuwendungsbescheid zur Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG für die Maßnahmen Rück- und Ersatzneubau der Wegebrücke Liepe und für 2017 die Sanierung der Brodowiner Straße einschl. des Baus eines Rückhaltebeckens. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Ministerium wurden wir aufgefordert, umgehend mit der Maßnahme zu beginnen. Nur wenn mit der Maßnahme 2017 begonnen wurde ist eine Mittelübertragung in 2018 möglich. Um einen zeitnahen Baubeginn zu gewährleisten, wurde bereits am 11.07.2017 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg die beabsichtig Vergabe von diesen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 – 9 bekanntgemacht. Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurden mit Schreiben vom 08.09.2017 fünf geeignete Planungsbüros aufgefordert ein entsprechendes Angebot abzugeben. Vier Büros haben fristgerecht ein Angebot abgegeben. Tabellarisch wurden die abgeforderten Daten gegenübergestellt und bewertet. Die Wertung der Kriterien wurden den Bietern mit dem Aufforderungsschreiben mitgeteilt. Im Ergebnis der tabellarischen Prüfung hat die Fa. Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde die meiste Punktzahl erlangt. Zusätzlich wurde am 19.10.2017 ein Aufklärungsgespräch geführt. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 dem Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde Brunnenstraße 4 16225 Eberswalde zu übertragen. Um die Forderung des Ministeriums gerecht zu werden ist eine zügige Beauftragung der Planungsleistungen erforderlich. Erst nach Vorlage der Ausführungsplanung kann die Ausschreibung der Bauleistung erfolgen.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, dem
Brunnenstraße 4 16225 Eberswalde den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 4 – 9 zu übertragen.
Jörg Matthes Klaus Marschner Amtsdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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