Vorlage - HO-011/2014

 
 
Betreff: Wahlprüfungsentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:12.92
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
12.06.2014 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2014-06-03 Auszug aus BbgKWahlG

Die Gemeindevertretung stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Jede wahlberechtigte Person eines Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde als auch der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlages können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch).

 

Der Einspruch ist frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (27.05.2014) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise  in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist, zu erklären.

 

Ein solcher Wahleinspruch liegt der Wahlleiterin nicht vor. Somit kann über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach den §§ 55 und 79 BbgKWahlG (Wahlprüfungsentscheidung) entschieden werden. Diese Entscheidung trifft gemäß § 80 BbgKWahlG die neugewählte Vertretung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 

Gudrun Hampel

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-06-03 Auszug aus BbgKWahlG (93 KB)