Vorlage - AA-076/2017 IV
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Sachverhalt:
Der Amtsausschuss fasste in seiner Sitzung am 08.09.2016 den Beschluss, das marode Feuerwehrgerätehaus Golzow im Bestand zu sanieren.
Das Augenmerk liegt hierbei auf der Sicherstellung der Einhaltung notwendiger technischer Standards. Dies wird u.a. durch den Einbau einer Abgasabsauganlage sowie neuer wärmegedämmter Tore für die Fahrzeughalle erreicht. Die sanitären Einrichtungen werden komplett saniert, so dass für den Einsatzdienst notwendige Duschmöglichkeiten entstehen. Da die Dacheindeckung asbesthaltig ist, erfolgt die Erneuerung durch eine Ziegel- und Trapezdacheindeckung. Die Fassade und die Heizungsanlage werden nach den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung gewählt. Einer Erneuerung bedarf auch die Elektroanlage.
Diese Maßnahme wird mittels Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP) durch eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 279 T€ gefördert. Dies entspricht in etwa 50 % der notwendigen Gesamtkosten. Die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erhielt als einzige Feuerwehr des Barnims eine entsprechende Förderung. Dies ist sehr erfreulich angesichts dessen, dass das Förderprogramm zweieinhalbfach überzeichnet ist.
Im Zuge des Fortschrittes der Entwicklung des B-Plangebietes in der Ortsmitte Golzow ergab sich die Option, u.a. am Lindenweg ein Grundstück zu kaufen und hier alternativ ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Aufgrund dessen beauftragte der Amtsdirektor die Kämmerin und die Ordnungsamtsleiterin sich mit der ILB und dem Innenministerium (MIK) in Verbindung zu setzen, um die Optionen der Umwidmung der Fördermittel zu klären und eine Zusicherung einzuholen, dass die bereits gewährten Fördermittel nicht verfallen, sondern für einen Neubau Verwendung finden können.
Im Ergebnis des Gespräches wurde u.a. mitgeteilt, dass ein Umwidmungsantrag wie ein Neuantrag zu behandeln sei. Eine Übertragung der Mittel nach 2020 wäre nicht möglich. Die Maßnahme (Sanierung oder Neubau) müsse auf jeden Fall Ende 2019 abgeschlossen und abgerechnet sein. Ebenso wäre es erforderlich, dass der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Bescheidung für das Grundstück geschlossen sei.
Der Auftrag, eine entsprechende Zusicherung einzuholen, konnte nicht erfüllt werden, auch wenn wohl auch vage entsprechende positive Andeutungen seitens ILB/MIK gemacht wurden.
Die Kaufverhandlungen, der neue Fördermittelbescheid, die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die bauliche Umsetzung des Neubaus können nicht bis Ende 2019 umgesetzt werden. Die Gewährung einer Förderung ist angesichts der geschilderten Überzeichnung des Fonds fraglich. Angesichts der jüngsten Erfahrungen in der Stadt Oderberg bei der Beantragung von Fördermitteln für den Toiletteneinbau kann im ungünstigen Fall von einer langen Bearbeitungszeit des Antrages ausgegangen werden. Diese Zeit steht nicht zur Verfügung. Das Amt läuft Gefahr, ohne Fördermittel und ohne Ergebnis dazustehen.
Aus der gemeinsamen Stellungnahme der Ortsfeuerwehr und des Amtsbrandmeisters, die von der ILB und dem MIK benötigt wird, geht darüber hinaus hervor, dass die Feuerwehr der Sanierung der bisherigen Wehr den Vorzug geben würde.
Der Beschluss vom 08.09.2016 zur Sanierung des alten Feuerwehrgerätehauses wird weiter wegen Alternativlosigkeit umgesetzt.
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