Vorlage - HO-042/2017 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow erbat eine Zusammenstellung von grundlegenden Informationen zu Fördermöglichkeiten von zwei Parkplätzen und Ladestationen für E-Bikes und E-Autos. Es werden zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die im Detail geprüft werden müssen.
Förderung über die LEADER-Richtlinie (Anlage 1):
Finanzielle Unterstützung im Rahmen von LEADER wäre denkbar, wenn die Gemeinde Hohenfinow den Bahnhofsvorplatz als Ganzes in seiner Funktion betrachtet. Seine Bedeutung als touristischer Anlaufpunkt bzw. Schnittstelle zwischen ÖPNV und touristischer Infrastruktur sollte sich herauskristallisieren. Das heißt, dass hier nicht nur die zwei Parkplätze und eine E-Bike Ladestation betrachtet werden sollten, sondern auch die geplante Grünflächengestaltung, die Rastplatzfunktion für Wanderer und Radfahrer und die touristische Wegebeschilderung.
Im Vorhaben „Niederfinow 2025 – Dorfentwicklungskonzept mit Schwerpunkt Tourismus/ Naherholung und interkommunaler Ansatz“ werden die relevanten Anknüpfungspunkte zu den Nachbargemeinden Hohenfinow und Liepe (HOLINI-Verbund) einfließen Die Umsetzung ist unter der Voraussetzung der positiven Bewilligung von Fördermitteln für 2018 geplant. Dementsprechend wird auch die potentielle Funktion der Fläche am Bahnhof betrachtet und im Ergebnis ein Maßnahmenpaket erstellt. In die Konzepterarbeitung werden durch offene Workshops die Einwohner mit einbezogen.
Ladestationen von E-Autos werden über das LEADER-Programm nicht gefördert.
Im Jahr 2015 wurde für den Landkreis Barnim ein flächendeckendes Konzept für E-Ladeinfrastruktur erarbeitet. Handlungsbedarf für die Gemeinde Hohenfinow wurde für den Standort Bahnhof Niederfinow mit Priorität B bewertet (siehe Anlage 2).
Derzeit wird auf dem Parkplatz am Schiffshebewerk Niederfinow, Standort Priorität A, ein E-Ladeanschluss für Fahrräder umgesetzt. Mit der Ladeinfrastruktur für E-Autos ist die Gemeinde Niederfinow in ein aktuelles Vorhaben involviert (Antragphase). Projektträger sind die Kreiswerke.
Förderung über die Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie Infrastruktur; Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr) (Anlage 3):
Die Richtlinie bezieht beim Gegenstand der Förderung unter 2.3. den Bau von Parkplätzen mit ein, unter der Vorrausetzung das die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 200.000,00 EUR betragen (Punkt 5.5.3).
Ladestationen für Fahrzeuge sind förderfähig, wobei die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Bau/Beschaffungsausgaben nicht über 7.000,00 netto liegen darf (Anlage 4).
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