Vorlage - BR-075/2017 IV
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Sachverhalt:
Der Hausmeister der Grundschule Britz hat am 02.11.2017 einen aktuellen Belegungsplan für das Schuljahr 2016/2017 der Schulsporthalle Britz der Verwaltung vorgelegt (Anlage 1).
Aus der letzten Sitzung des Schulausschusses vom 26.09.2017 ging hervor, dass der Belegungsplan bis zum Jahresende genauso wie im letzten Jahr durchlaufen zu lassen ist. Parallel dazu sollte in der Halle darüber informiert werden, dass bis Ende November 2017 Anträge auf Belegungszeiten ab Januar 2018 durch Vereine der Gemeinde Britz und Chorin gestellt werden können. Der Aushang wurde am 06.11.2017 durch die Verwaltung in der Sporthalle ausgehängt (Anlage 2).
Bis zum heutigen Tage liegen 3 Anträge auf Nutzung der Schulsporthalle vor (Anlage 3).
Die Verwaltung bittet um eine Handlungsanweisung, wie künftig mit den Anträgen von Vereinen zur Nutzung der Schulsporthalle und mit dem Belegungsplan verfahren werden soll.
Der Vorschlag der Verwaltung wäre, einen Belegungsplan durch die Verwaltung schuljährlich zu erarbeiten, beginnend rückwirkend mit dem Schuljahr 2016/2017. Vor jedem Schuljahresbeginn würde die Verwaltung der Gemeindevertretung Britz den Belegungsplan zum Beschluss vorlegen.
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