Vorlage - BR-077/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Hausordnung für den Hort „Britzer Strolche“.
Sachverhalt:
Die ab dem 01.01.2018 in Kraft tretende Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz verweist in § 6 auf die Hausordnung. Die Hausordnung ist eine Anlage zur Satzung und dient zur Umsetzung dieser. Sie regelt den Ablauf des allgemeinen Dienstbetriebes in der Einrichtung. Die Hausordnung ist in der Einrichtung öffentlich einzusehen und muss zu jedem neu geschlossenen Betreuungsvertrag an die Personensorgeberechtigten ausgehändigt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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