Vorlage - BR-077/2017

 
 
Betreff: Hausordnung für den Hort "Britzer Strolche"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Information
20.11.2017 
Sozialausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.11.2017 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
2017-11-23 Anlage 2 - Hausordnung Hort

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Hausordnung für den Hort „Britzer Strolche“.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die ab dem 01.01.2018 in Kraft tretende Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz verweist in § 6 auf die Hausordnung. Die Hausordnung ist eine Anlage zur Satzung und dient zur Umsetzung dieser. Sie regelt den Ablauf des allgemeinen Dienstbetriebes in der Einrichtung. Die Hausordnung ist in der Einrichtung öffentlich einzusehen und muss zu jedem neu geschlossenen Betreuungsvertrag an die Personensorgeberechtigten ausgehändigt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-23 Anlage 2 - Hausordnung Hort (16 KB)