Vorlage - BR-078/2017 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2017 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2018 einzureichen. Neun Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage 1 bis 10).
Da die mit den Antragsunterlagen einzureichenden Unterlagen teilweise lückenhaft sind, wird aktuell mit Frist 4. Dezember 2017 nachgefordert.
Der Verein BSV Britz 17 befindet sich in Gründung. Der beantragte Zuschuss ist in der Haushaltsplanung 2018 zu berücksichtigen und für den Verein zu reservieren.. |
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