Vorlage - AA-079/2017 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 16. November 2009, besteht die Möglichkeit, an einzelnen Tagen die Einrichtung zu schließen. An diesen Tagen werden Kinder mit unabwendbarem Betreuungsbedarf auf schriftlichen Antrag (mit Begründung der Notwendigkeit) in anderen Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg oder der Gemeinde Britz betreut. Das kann auch in einer anderen als der eigenen Kita erfolgen. Eltern haben die Möglichkeit bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Betreuung während der Schließzeiten zu stellen. In allen Kindertagesstätten wurden die Schließzeiten für 2018 am 15.11.2017 per Aushang bekannt gegeben. Die von den Kindertagesstätten gemeldeten Schließzeiten wurden mit der Auflage bestätigt, dass bei notwendigem Bedarf eine Betreuung gewährleitet wird (Anlage 1).
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