Vorlage - LS-045/2017
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, zum 1. Februar 2018 die Mitgliedschaft im europäischen Regionalen Förderverein e. V. (e RFV e. V.) zu beantragen.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 07.09.2017 die konzeptionelle Zusammenarbeit mit dem europäischen Regionalen Förderverein e. V. beschlossen.
Der europäische Regionale Förderverein e.V. ist seit 1998 ein Partner bei Projekten der Regionalentwicklung. Er arbeitet gemeinnützig mit einer Satzung, der der AGENDA21-Gedanke zugrunde liegt. So hat er über viele Jahre hinweg im Barnim und in der Uckermark alle Arbeitsmarktinstrumente genutzt, um Vereinen, Kommunen oder Firmen bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu helfen. Gegenwärtig ist er u. a. in Eberswalde in Projekten tätig, die Langzeitarbeitslosen helfen, wieder integriert zu werden.
Der Verein hat ein umfassendes Know-How im Umgang mit Fördermitteln entwickelt und steht jedem zur Verfügung, der Unterstützung und professionelle Begleitung bei der Akquise von Fördermitteln benötigt.
Ziel und Zweck des Vereins ist:
die Förderung des Natur- und Umweltschutzes, die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen, die Förderung des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums, die Förderung des Denkmalsschutzes und der Denkmalpflege, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Sportes, die Förderung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und Vertriebenen, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Aus einer Mitgliedschaft in diesem Verein können sich für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen gerade in Bezug auf den Einsatz von Arbeitskräften für niederschwellige Tätigkeiten aber auch für das Einwerben von Fördermitteln Vorteile ergeben. Die Mitgliedschaft beim Verein ist mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 50,00 € verbunden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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