Vorlage - OD-066/2017 IV
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Sachverhalt:
1. Ausgangssituation Im Zuge eines kleineren Hangrutsches am Albrechtsberg nahm die Schulhofmauer Schaden und das Toilettenhaus musste bauaufsichtlich gesperrt werden. Als Toilettenersatz fungiert provisorisch ein spezieller Container. Mit einem Projekt des Stadt-Umland-Wettbewerbes beantragte die Stadt Oderberg als neuer Schulträger der Grundschule Fördermittel, um die Toiletten in den Keller der Schule einzubauen. In Folge dessen fallen Räumlichkeiten des Hortes im Keller weg. Diese Horträume wurden vor allem vom Hort für die Esseneinnahme genutzt. Nunmehr müsste nach erfolgtem Umbau, das Essen im Schulessenraum auch von den Hortkindern miteingenommen werden. Dies lässt sich angesichts der geringen Platzkapazitäten nur unter Schwierigkeiten sicherstellen. Die Hortbetreuung erfolgt in der Grundschule. Es stehen hierzu Räumlichkeiten zur exklusiven Nutzung durch den Hort bereit. Darüber hinaus werden Klassenräume durch Schule und Hort doppeltgenutzt. In der aktuellen Diskussion in Öffentlichkeit und Stadtpolitik stehen auch Annahmen, dass die Kapazität der Schule bzw. des Hortes nicht ausreichen und eine bauliche Erweiterung geboten scheint. 2. Aufgabenstellung Es ist zu klären, ob eine Erweiterung der Schule oder des Hortes notwendig sein könnte. Sollte sich der Erweiterungsbedarf bestätigen, sind Lösungsvorschläge zur Deckung des Bedarfes zu unterbreiten. 3. Bedarfsermittlung 3.1. Schule Die Schule ist aktuell zum Schuljahr 2017/2018 wie folgt belegt:
Tabelle1, Quelle: Schule Oderberg 16.11.2017 Anzumerken bleibt bei der Belegung, dass gemäß Anlage 1 der VV-Unterrichtsorganisation die Klassenbildung innerhalb der Bandbreite von 15 Schülern bis 28 Schülern erfolgen kann. Der sogenannte Frequenzrichtwert für die Klassenbildung liegt bei 23 Schülern. Lt. Nr. 5 Absatz § der VV-Unterrichtsorganisation ist eine Klassenbildung außerhalb der Bandbreite nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung des staatlichen Schulamtes zulässig. Eine Überschreitung der Bandbreite gemäß Nummer 5 Absatz 3 ist nur bis zu 30 Schülerinnen und Schüler möglich. Aktuell liegt die Klassenfrequenz innerhalb der vorgegebenen Bandbreite. In der 2. und in der 6. Klasse wird auch der Klassenfrequenzrichtwert eingehalten. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) stellt Empfehlungen bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung der Schulgebäude sowie Schulanlagen, sogenannte Raumprogrammempfehlungen, zur Verfügung, die für den Schulträger jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln. Gleichwohl sind diese Raumprogrammempfehlungen aus dem Jahr 2005 eine wichtige Planungsgrundlage, um grundlegende Standards der Raumausstattung zu gewährleisten. Die Empfehlungen sollen seit 2016 zwar überarbeitet werden, eine neuere Fassung liegt jedoch noch nicht vor. Summarisch bleibt festzuhalten, dass die Raumausstattung der Grundschule Oderberg im Wesentlichen mit den Inhalten der Empfehlungen einhergeht. Es muss jedoch konstatiert werden, dass die Raumgröße der Klassenräume unterdurchschnittlich ist. Beispielsweise ist lt. Empfehlungen für Klassenräume mit Garderoben und 30 Lernplätzen eine Größe von 60 qm vorzuhalten. Die Räume in der Schule sind nur ca. 47 qm groß und teilweise auch mit 30 Lernplätzen ausgestattet (max. 28 belegt). Das gleiche trifft auch für den Speiseraum zu. Dieser sollte im Idealfall etwa 125 qm groß sein und die Ausgabe mit weiteren 50 qm versehen sein. Als Besonderheit und Herausforderung bleibt festzuhalten, dass 20 Flüchtlingskinder beschult werden. Die aufgeteilt in 3 Förderkurse und mit Zuordnung zu einer Regelklasse einer besonderen pädagogischen Zuwendung bedürfen. Der spezielle Raumbedarf hierfür wird vor allem durch Mitnutzung des Musikraumes, des WAT-Raumes und bei Bedarf auch des Raumes für Naturwissenschaften gedeckt. Mit Anpassungsfähigkeit und Improvisationsvermögen werden in der Schule die räumlichen Herausforderungen aktuell gemeistert.
Fraglich ist, ob dies in der Zukunft in der gleichen Art und Weise erfolgen könnte. Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Mit den kreisangehörigen Schulträgern ist Benehmen herzustellen. Der Landkreis Barnim erstellte in diesem Jahr den Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan 2017-2022 (SEP). Ab Seite 112 des I. Bandes Iassen sich Aussagen zur Grundschule Oderberg finden. Der Schulbezirk umfasst Oderberg, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Parsteinsee. Wobei die beiden letzteren Orte durch Satzung den Kindern auch den Weg nach Angermünde geebnet haben. Daraus folgt, dass die Planung keine klare Aussage zum erwarteten Bedarf ermöglicht:
Tabelle 2, Quelle: Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan 2017-2022 Barnim, S. 112 (SEP)
Wie lässt sich anhand der vorhandenen Datenbasis die tatsächlich zu erwartende Schülerzahl quantifizieren? Empirisch ist belegt, dass etwa die eine Hälfte der Grundschüler aus Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen nach Angermünde und die andere nach Oderberg geht. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse folgt beispielsweise für das Schuljahr 2017/2018 eine Einschülerzahl von 27[1]. Dieser Wert deckt sich mit der tatsächlichen Einschülerzahl in diesem Jahr. Bitte hierzu Tabelle 1 vergleichen. Der Berechnungsmodus scheint plausibel zu sein.
Tabelle 3, Quelle: SEP + modifizierte Berechnung Amt BCO Prognostisch ist von einer weiterbestehenden 1-Zügigkeit auszugehen. Lediglich im Schuljahr 2019/2020 werden zwei 1. Klassen erwartet. Ab dem Folgejahr ist ein Rückgang zu erwarten. Ein vorrangiges Erweiterungserfordernis für die Schule ist nur bedingt ableitbar. Allenfalls für Nebenräume zur Förderung und Teilung, für die Sonderpädagogin und die Förderkurse für Flüchtlinge. Der Beengtheit der Esseneinnahme kann organisatorisch begegnet werden (versetzte Mittagspause) alternativ könnten zusätzliche Plätze zur Esseneinnahme geschaffen werden. 3.2 Hort Die Betriebserlaubnis für den Hort wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Das MBJS empfiehlt grundsätzlich altersgemischte Betreuung und Schaffung von Angeboten für die Hortkinder statt Gruppenbetreuung. Die Doppelnutzung von Räumen für Schule und für Hort ist zulässig. Im Idealfall steht die Hälfte der Horträumlichkeiten ausschließlich für den Hort zur Verfügung und die andere Hälfte wird über doppelt genutzte Räumlichkeiten bereitgestellt. Ein – allerdings nicht verbindlicher – Idealwert für die zu bereitstellende Spielfläche beträgt 3,5 qm/Kind. Unter Zugrundelegung einer Kapazität von 65 Hortkindern wären folglich 228 qm Spielfläche bereitzustellen. Bereit stehen Raumkapazitäten von etwa 87 qm ausschließlich für den Hort im Erdgeschoss und 182 qm im Rahmen der Doppelnutzung von 4 Klassenräumen im Erdgeschoss und im Obergeschoss. Zu beachten ist, dass von der ermittelten Spielfläche noch pauschal Stellflächen für Tische und Schränke abgezogen werden. Ein Erweiterungserfordernis für den Hort ist vordergründig angesichts der bereitgestellten Kapazitäten nicht ersichtlich. Wünschenswert wäre eine Erhöhung der Spielfläche, die nur und ausschließlich für den Hort zur Verfügung steht. 4. Bedarfsfeststellung Problematisch ist die Situation der Esseneinnahme, die einer Veränderung harrt und die Hortbetreuungssituation, die verbessert werden könnte. Weiterhin sollte ein Raum für die Sonderpädagogin und vielleicht noch zwei Nebenräume für Teilungs- und Differenzierungsunterricht bereitgestellt werden. Hinzu kommt die Beschulung von 20 Flüchtlingskinder, die wegen fehlender Sprachkenntnissen die Förderkurse besuchen. Ein Erweiterungserfordernis ist darüber hinaus weder für die Schule noch für den Hort aufgrund der Gegebenheiten erkennbar. Allerdings ist vor allem bedingt durch die Größe der Räume eine angespannte Raumsituation zu verzeichnen. Es gilt die Schule hinsichtlich der räumlichen Ausstattung attraktiver zu gestalten. 5. Handlungsvorschlag In Abstimmung zwischen Schulleiterin Frau v. Cysewski, der Hortleiterin Frau Adam, dem Entwicklungsausschussvorsitzenden Herrn Brandenburg und dem Amtsdirektor wurden Nutzungsänderungen in der Schule und bauliche Erweiterungsvarianten diskutiert. Die bisherigen zwei Horträume im Erdgeschoss könnten der neue Speiseraum mit Essenausgabe werden. Statt der 70 qm der bisherigen Essenausgabe mitsamt Speiseraum im 1. OG stünden dann 86 qm bereit. Im Bereich des bisherigen Essenraumes sollten dann die wünschenswerten zusätzlichen Kapazitäten für Teilungsunterricht, Förderunterricht oder für die Arbeit der Sonderpädagogin genutzt werden. Die Attraktivität der schulischen Gegebenheiten erführe eine deutliche Verbesserung. In Folge dessen wären zum einen eine Kompensation der wegfallenden Hortspielfläche erforderlich und zum anderen sollte aus bereits benannten Gründen zusätzlich Spielfläche für den Hort Bereitstellung finden. Zu diesem Zweck werden nachfolgend dargestellte investive Varianten betrachtet: Variante 1: Abbruch von Sanitärgebäude und kleinem Haus, eingeschossiger Anbau an Westseite; Kosten: ca. 250 T€, Flächengewinn: 75 qm
Variante 2: Ausbau Dachboden, Kosten: ca. 217 T€, Flächengewinn 72 qm
Variante 3a: Umbau und Nutzungsänderung des Sanitärgebäudes, Kosten: ca. 72 T€, Flächengewinn: ca. 60 qm
Variante 3b: Wie Variante 3a mit Aufstockung Sanitärgebäude, Kosten ca. 180 T€, Flächengewinn ca. 120 qm
Variante 3c: Abriss Sanitärgebäude und Errichtung doppelgeschossige Container, Kosten ca.: 200 T€, Flächengewinn ca. 120 qm oder mehr.
Die durch die Erweiterung entstandenen Räumlichkeiten sollen ausschließlich dem Hort zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung könnte der Variante 3b oder 3c dem Vorzug gegeben werden, da diese den höchsten Flächenzugewinn bei vertretbaren Baukosten versprechen. Voraussetzung ist Klarheit über die baulichen Erfordernisse die im Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen der Hangsicherung vorgegeben werden.
Die Gegebenheiten und Handlungsoptionen sollten nach Kenntnisnahme durch die Stadtverordneten im Entwicklungsausschuss näher betrachtet werden, um einen Entscheidungsvorschlag zu formulieren.
[1] 19 + ((34-19)/2=27 Schüler (aufgerundet) |
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