Vorlage - AA-084/2017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Seniorenbeirates:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat mit Beschluss-Nr. AA-061/2017 eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Danach wurde die gelebte Praxis umgesetzt und der bisherige Sozialbeirat durch einen Seniorenbeirat ersetzt.
Der Seniorenbeirat besteht aus jeweils zwei Mitgliedern eines jeden Ortsteiles der Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, maximal also aus dreißig Mitgliedern. Nach § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung bestimmt der Amtsausschuss die Mitglieder des Seniorenbeirates für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Amtsausschusses durch Beschluss. Danach richtet sich auch die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Beirates in Höhe von monatlich 13 Euro (§ 7 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg).
Momentan stehen noch nicht in allen Ortsteilen Mitglieder für den Seniorenbeirat zur Verfügung. Sobald diese Mitglieder benannt werden können, werden diese durch eine weitere Beschlussfassung bestimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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