Vorlage - AA-084/2017

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:50.92
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
07.12.2017 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
07.12.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Seniorenbeirates:

 

 

Name

Ortsteil

1

Drechsler-Wiese, Gisela (Vorsitzende)

Chorin

2

Geldner, Elke

Chorin

3

Menzel, Wilma

Britz

4

Brandt, Ingrid

Britz

5

Wolski, Evelin

Sandkrug

6

Kreidemann, Helga

Sandkrug

7

Huwe, Monika

Golzow

8

Seefeldt, Hannelore

Golzow

9

Poppe, Ursula

Hohenfinow

10

Süßbier, Elke

Hohenfinow

11

Müller, Ursula

Serwest

12

Marx, Hildegard

Serwest

13

Schulenburg, Ingeborg

Oderberg

14

Pianka, Margot

Oderberg

15

Gerullis, Eva (stv. Vorsitzende)

Neuehütte

16

 

Neuehütte

17

Többe-Wehberg, Karin

Liepe

18

 

Liepe

19

Ihlmann, Olga

Parstein

20

 

Parstein

21

Franz, Waltraud

Stolzenhagen

22

 

Stolzenhagen

23

Bischoff, Annemarie

Brodowin

24

 

Brodowin

25

 

Niederfinow

26

 

Niederfinow

27

 

Senftenhütte

28

 

Senftenhütte

29

 

Lunow

30

 

Lunow

31

 

Lüdersdorf

32

 

Lüdersdorf

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat mit Beschluss-Nr. AA-061/2017 eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Danach wurde die gelebte Praxis umgesetzt und der bisherige Sozialbeirat durch einen Seniorenbeirat ersetzt.

 

Der Seniorenbeirat besteht aus jeweils zwei Mitgliedern eines jeden Ortsteiles der Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, maximal also aus dreißig Mitgliedern. Nach § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung bestimmt der Amtsausschuss die Mitglieder des Seniorenbeirates für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Amtsausschusses durch Beschluss. Danach richtet sich auch die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Beirates in Höhe von monatlich 13 Euro (§ 7 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg).

 

Momentan stehen noch nicht in allen Ortsteilen Mitglieder für den Seniorenbeirat zur Verfügung. Sobald diese Mitglieder benannt werden können, werden diese durch eine weitere Beschlussfassung bestimmt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

4.680 Euro

3150101-10100-542100

2018/2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Im derzeitigen Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 stehen nur 3.120 Euro zur Verfügung. Eine Erhöhung auf 4.680 Euro ist bei der Kämmerei angemeldet.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:  3.120 Euro

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen