Vorlage - OD-068/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) den geprüften Jahresabschluss 2011.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) über den geprüften Abschluss und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) BbgKVerf ein Schlussbericht erstellt. Das RGPA schlägt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg vor, den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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