Vorlage - OD-069/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § (104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg vor (Seite 40 des Prüfberichts), den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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