Vorlage - OD-069/2017

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.12.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § (104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg vor (Seite 40 des Prüfberichts), den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten. 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2011

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen