Vorlage - OD-071/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für straßebauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Gemäß des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg sind die Gemeiden verpflichtet, Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straße, Wege und Plätze von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden, zu erheben.
Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist eine wirksame Satzung.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hatte in ihrer Sitzung am 19.12.1995 die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Anlagen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen. Diese Satzung basiert auf die Berechnung der Beiträge mittels Frontmetermaßstab. Dieser Frontmetermaßstab ist zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ungeeignet und führt in der vorliegenden Form zu einer unzureichenden Verteilungsregelung.
Die Straßenbaubeitragssatzung ist daher mit einem neuen Verteilungsmaßstab, hier der Vollgeschossmaßstab, neu zu beschließen und bekanntzumachen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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