Vorlage - OD-071/2017

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.12.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Straßenbaubeitragssatzung Odbg 2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für straßebauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg sind die Gemeiden verpflichtet, Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straße, Wege und Plätze von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden, zu erheben.

 

Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist eine wirksame Satzung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hatte in ihrer Sitzung am 19.12.1995 die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Anlagen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.

Diese Satzung basiert auf die Berechnung der Beiträge mittels Frontmetermaßstab. Dieser Frontmetermaßstab ist zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ungeeignet und führt in der vorliegenden Form zu einer unzureichenden Verteilungsregelung.

 

Die Straßenbaubeitragssatzung ist daher mit einem neuen Verteilungsmaßstab, hier der Vollgeschossmaßstab, neu zu beschließen und bekanntzumachen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Einnahmen in Form von Straßenbaubeiträgen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenbaubeitragssatzung Odbg 2017 (148 KB)