Vorlage - OD-075/2017

 
 
Betreff: Oderberg, Oberkietz Errichtung einer Halteverbots-/Parkverbotszone
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.12.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Anlagen:
Oderberg, Oberkietz Halteverbot

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Errichtung einer Halteverbotszone gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan für die Straße „Oberkietz“ in 16248 Oderberg.

 


Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde bereits auf die Problematik des Parkens am Oberkietz in 16248 Oderberg in einer Informationsvorlage hingewiesen. Ferner erfolgte hierzu eine Information im Amtsanzeiger.

Die Parksituation in der Straße Oberkietz, insbesodnere in der Nähe der dortigen Gaststätte (Oberkietz 37) ist nicht konform mit der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO).

Es werden immer wieder Verstöße gegen die StVO, zuletzt am 22.11.2017, festgestellt. Wenn Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken, ist die Mindestbreite von 3,05 Metern nicht mehr gegeben. Rettungsfahrzeuge können dann nicht mehr ungehindert zum Einsatzort gelangen.

 

Direkt neben der Gaststätte existiert ein Parkplatz. Dieser bietet ausreichend Platz, um mehrere Fahrzeuge dort abzustellen. So dieser Parkplatz völlig belegt sein sollte, befindet sich im vorderen Bereich des Oberkietz-von Neuendorf aus kommend- noch ein Parkplatz, welcher mit 12 Plätzen ausgezeichnet ist.

 

Es existieren somit ausreichend Möglichkeiten, um mit den Fahrzeugen in der Nähe der Gaststätte regelkonform zu parken.

 

Damit die Vorschriften der StVO entsprechend umgesetzt werden, wird das Amt Britz-Chorin-Oderberg die verkehrsrechtliche Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen (gemäß Verkehrszeichenplan) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde beantragen.

 

Anlagen:

Verkehrszeichenplan, mit Kennzeichnung der vorhandenen Parkmöglichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 150,- €

1220101.80100.5222000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel werden im HHPL-Entwurf 2018 eingestellt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oderberg, Oberkietz Halteverbot (245 KB)