Vorlage - CH-141/2017 IV
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Sachverhalt: Mit Vorlage CH-088/2016 IV habe ich darüber informiert, dass beabsichtigt ist, die Aufgabe der Bewirtschaftung der Einrichtung „Klosterfriedhof“ zum 01.01.2018 auf den Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ zu übertragen. Darüber hinaus war angedacht, die Satzung der Gemeinde Chorin für den Friedhof Kloster Chorin (Friedhofssatzung), die Gebührensatzung der Gemeinde Chorin für den Friedhof Kloster Chorin (Friedhofsgebührensatzung) sowie die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kloster Chorin der Gemeinde Chorin zu überarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach eingehender Prüfung des Vorgangs bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Übertragung der Bewirtschaftung des Klosterfriedhofes sich ausschließlich auf die Pflege, Verkehrssicherung und die Vergabe der Grabstellen beschränken sollte. Die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben wie "Erstellen von Gebührenbescheiden, Widerspruchsbescheiden" und „ Erstellen von Satzungen“ wird beim Amt verbleiben. Eine Neukalkulation des Klosterfriedhofesist derzeit nicht vorgesehen, so dass nur die Friedhofssatzung, nicht aber die Friedhofsgebührensatzung geändert wird. Ich werde in den nächstenTagen eine diesbezügliche Satzungsvorlage, welche auch denkmalschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen wird, vorbereiten. Für den Wirtschaftsplan wird der Eigenbetrieb einen Ertrag in Höhe von 3000 € (Aufwendungen für die Bewirtschaftung durch den Baubetriebshof des Amtes bei flächenmäßig vergleichbaren Friedhöfen) veranschlagen. Die Aufwendungen für die Gemeinde bleiben somit unverändert.
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