Vorlage - HO-047/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Beschaffung eines einfachen Verkehrsspiegels (Variante C).
In der Gemeinde Hohenfinow gibt es eine unübersichtliche Grundstücksausfahrt (Hauptstraße 1) an der B 167 / L29. Das Problem wurde vom ehrenamtlichen Bürgermeister an das Amt Britz-Chorin-Oderberg herangetragen, mit der Frage nach einer geeigneten Maßnahme, um die Sichtverhältnisse an der Grundstücksausfahrt zu verbessern. Bei einem Vor Ort Termin, am 04.12.2017 mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister, wurde die Grundstücksausfahrt in Augenschein genommen. Wenn Fahrzeuge das Grundstück Hauptstraße 1 verlassen, um auf die B 167 (Fahrtrichtung Dorfanger) abzubiegen, müssen die Fahrzeuge weit über die Sichtlinie hinaus auf die Fahrbahn fahren, um den fließenden Verkehr aus Tornow kommend einzusehen.
Aufgrund des ansässigen Hofladens ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen an dieser Kreuzung zu rechnen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle für bessere Sichtverhältnisse auf der B 167 sorgen. Vor Ort wurde bereits ein geeigneter Standort für den Verkehrsspiegel bestimmt. Dieser soll auf dem Grünstreifen (Beginn Dorfanger) in ca. 15-20 Meter Entfernung aufgestellt werden. Zur Auswahl standen verschiedene Modelle: Variante A: Ein beheizbarer Verkehrspiegel (rechteckig- 600x800mm) für ca. 645,-€ Variante B: Ein Anti-Tau Verkehrsspiegel (rund- D 800mm) für ca. 620,-€ Variante C: Ein ganz einfacher Verkehrsspiegel (rechteckig- 800x1000mm) für ca. 500,-€ Der beheizbare Verkehrsspiegel muss mit Strom versorgt werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, ist daher ein beheizbarer Verkehrsspiegel nicht geeignet. Bei dem Anti-Tau Verkehrsspiegel handelt es sich um einen runden Spiegel mit einem Durchmesser von 800mm. Dieser ist jedoch nach Angaben des Herstellers für einen Sichtabstand von ca. 20 m nicht geeignet. Folglich ist das geeignetere Modell der einfache Verkehrsspiegel (Variante C).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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