Vorlage - HO-013/2014
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Die Gemeindevertretung stellt per Beschluss fest, dass innerhalb der Gemeindevertretung Hohenfinow keine Fraktionen gebildet werden.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Gemeindevertretung. Eine Fraktion muss bei Gemeindevertretungen bis zu 32 Gemeindevertretern aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Nähere Einzelheiten über die Bildung von Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten sollten in der Geschäftsordnung der Gemeinden geregelt sein.
Die aktuelle Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenfinow enthält zu Fraktionen keine Angaben. Daher wird davon ausgegangen, dass keine Fraktionen innerhalb der neu gewählten Gemeindevertretung gebildet werden. Hierzu sollte ein Feststellungsbeschluss getroffen werden. Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass bei der Benennung bzw. Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Ausschüsse, den Amtsausschuss sowie weiterer Gremien quasi von einer (Gesamt-) Fraktion der Gemeindevertretung ausgegangen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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