Vorlage - NI-094/2017

 
 
Betreff: Wahlprüfungsentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
22.12.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu NI-094-2017

Die Gemeindevertretung Niederfinow trifft gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Jede wahlberechtigte Person eines Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde als auch der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlages können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch).

 

Der Einspruch ist frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (05.12.2017) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist, zu erklären.

 

Ein solcher Wahleinspruch liegt der Wahlleiterin nicht vor. Somit kann über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach den §§ 55 und 79 BbgKWahlG (Wahlprüfungsentscheidung) entschieden werden. Diese Entscheidung trifft gemäß § 80 BbgKWahlG die neugewählte Vertretung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu NI-094-2017 (1166 KB)