Vorlage - HO-014/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse mit einer Besetzungsstärke von:
Name des Fachausschusses Anzahl Anzahl der Mitglieder der sachk. EW
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf).
Die Gemeindevertretung Hohenfinow hat hierzu im § 15 ihrer Geschäftsordnung vom 19.12.2008 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse und ein Hauptausschuss gebildet werden können.
Bislang bestand in der Gemeinde Hohenfinow folgender Ausschuss:
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