Vorlage - CH-001/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2011.
Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) über den geprüften Abschluss und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) BbgKVerf ein Schlussbericht erstellt. Das RGPA schlägt der Gemeindevertretung Chorin vor, den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten (Schlussbericht Seite 43).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |