Vorlage - CH-002/2018

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
09.01.2018 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.01.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Gemeindevertretung vor (Seite 43 des Prüfberichts), den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen