Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 530.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach Verwendung der Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses möglich.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen