Vorlage - BR-002/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt: 1) Den seit 2002 wirksamen Gemeinsamen Flächennutungeplant der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der ehemaligen Eisengießerei Britz zu ändern. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage 1 dargestellt. Ein Teil der Gewerbebaufläche soll mit Änderung des FNP in eine Bauflächendarstellung mit gemischter Nutzung und Wohnbauflächennutzunge umgewandelt werden. 2) Die Planungskosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vor-habenträger des aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ zu tragen.
Sachverhalt:
Begründung: Der Beschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (gFNP) resultiert aus der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“. Im Text des Beschlusses BR-033/2015 vom 18.05.2015 wurde formuliert, dass eine erforderliche Änderung des gFNP im Parallelverfahren durchgeführt wird. Um den VBP, der als Planungsziel die Errichtung von Wohngebäuden verfolgt, gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist eine Nutzungs-darstellung des Plangebietes als Wohnbaufläche erforderlich. Die Darstellung einer Wohnbaufläche direkt angrenzend bzw. inmitten der dargestellten umliegenden Gewerbebaufläche baut insbesondere immissionsschutzrechtliches Konfliktpotential auf und ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nur schwer zu vereinen. Dies war Anlass, die städtebauliche Entwicklung und Nutzungsdarstellung der ehemaligen Eisengießerei im Flächennutzungsplan grundlegend zu überdenken. Die gegenwärtigen Nutzungen auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei setzen sich aus einer Mischnutzung von nicht wesentlich störendem Gewerbe, Verwaltungen, Wohnen und sozialen Einrichtungen (Kindertagesstätte) zusammen. Davon ausgehend wurde auf eine Darstellung einer gemischten Bauflächennutzung abgestellt. Die Plangebietsfläche des VBP wurde zum überwiegenden Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Gewerbebetriebe, die von der Änderung des gFNP betroffen sind angeschrieben und um eine Äußerung zur beabsichtigten Planänderung des gFNP gebeten. Bedenken und Einwände sind nicht eingegangen. Die Änderung der Nutzungsdarstellung wird im Wesentlichen begrüßt. Es wurde angemerkt, dass durch die Änderung der Darstellung im gFNP keine Benachteiligungen der jetzigen ansässigen Gewerbebetriebe entstehen dürfen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum September/ Oktober 2017 hat ergeben, dass zur Planungsabsicht im Wesentlichen keine Bedenken oder Einwände bestehen. Das Landesamt für Umwelt erhebt Bedenken gegen die Darstellung einer Wohnbaufläche entlang der Bahnanlage. Im Weiteren wird der Hinweis erteilt, dass sich durch die heranrückende schutzbedürftige Bebauung (Wohnbebauung) gegenüber den vorhandenen Betrieben keine neue Situation durch maßgebliche Immissionsorte ergeben darf. Der Bestandsschutz ist zu berücksichtigen. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der geplanten Absicht zur Entwicklung von Wohnbauflächen soll gutachterlich untersucht werden. Da der Änderungsbereich des gFNP aus den vorgenannten Gründen größer gefasst ist, als der Geltungsbereich des aufgestellten VBP, wird ein Beschluss der Gemeindevertretung Britz zur vorgeschlagenen Änderung des gFNP für sinnvoll gesehen, um das dargestellte Entwicklungs- und Planungsziel bestätigen zu lassen. Die beabsichtigte FNP-Änderung steht ausschließlich mit der Aufstellung des VBP „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ im Zusammenhang. Eine Übertragung der entstehenden Planungskosten des Änderungsverfahrens auf den Vorhabenträger des VBP ist somit angemessen. Der Vorhabenträger hat sich in seinem Schreiben vom 27.04.2015 zur vollständigen Tragung der Planungskosten bereit erklärt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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