Vorlage - OD-002/2018

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung über die Vergabe von Planungsleistungen Schule Oderberg "Einbau Sanitäranlagen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
10.01.2018 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt die am 21.12.2017 getroffene Eilentscheidung.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.11.2017 erhielt die Stadt Oderberg, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns für die Maßnahme „Einbau einer Sanitäranlage in das Schulgebäude Oderberg“

 

Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung eine Planerauswahl durchgeführt.

 

Drei Planungsbüros wurden mit Schreiben vom 24.11.2017 aufgefordert ein Angebot für folgende  Planung gemäß HOAI abzugeben:

Abschnitt 1 „Gebäude und Innenräume  Leistungsphasen 5 bis 9 § 34 HOAI

Abschnitt 2 „Technische Ausrüstung“ Leistungsphase 1 bis 9 § 55 HOAI

 

Folgende Planungsbüros wurden aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben:

  • Ibe GmbH Eberswalde
  • Angelis & Partner Wismar
  • Dietrich Brandenburg Oderberg

 

Im Vorfeld wurde die Absicht der Vergabe von Planungsleistungen für dieses Vorhaben über dem Vergabemarktplatz bekannt gemacht.

 

Die Angebotsfrist zur Abgabe eines Planungsangebotes endete am 18.12.2017.

Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben.

 

Tabellarisch wurden die abgeforderten Daten gegenübergestellt und bewertet.

Die Bewertung erfolgte mit Hilfe eines Punktsystems.

Die optimale Punktzahl für die jeweiligen Bewertungskriterien wurde mit 10 festgelegt.

 

Die Wertung der angegebenen Kriterien wurde wie folgt festgelegt und den Bietern im Aufforderungsschreiben mitgeteilt.

Das Honorar geht mit 40 %, die Eignung des Personals, die Erreichbarkeit mit 20% und die Erklärung zum Beginn der Planungsleistung mit 30% in die Wertung.

 

 

 

Im Ergebnis der tabellarischen Prüfung  erzielt Dietrich Brandenburg, Architekt aus Oderberg die höchste Punktzahl von 30 Punkten.

Nachfolgend wurden 27 und 15 Punkte erreicht.

 

Die geforderten Nebenkosten für die Objektplanung staffeln sich steigend von 3 % (Dietrich Brandenburg), 5% und 6%.

Für die Technische Gebäudeausrüstung wurden 5% (Dietrich Brandenburg), 5% und 6% angeboten.

 

Der Umbauzuschlag stellt sich wie folgt dar 20% Herr Brandenburg, 20% und 25% die anderen Bieter.

 

Herr Brandenburg gab ebenfalls das günstigste Angebot für die besonderen Leistungen ab.

Alle geforderten Nachweise wurden eingereicht.

 

Auf der Grundlage der gesamten  Auswertung empfiehlt die Verwaltung,  dem Architekten Dietrich Brandenburg aus 16248 Oderberg der Auftrag zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Eilentscheidung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg folgende Eilentscheidung

nach § 58 BbgVerf:

 

 

 

  1. Dietrich Brandenburg, Architekt

Berliner Straße 27

           16248 Oderberg

den Planungsauftrag für die ausgeschriebenen Leistungsphasen zu übertragen.

 

  1. Wird die Verwaltung ermächtigt das Vorhaben öffentlich auszuschreiben

 

 

 

 

 

Jörg Matthes       Martina Hähnel

Amtsdirektor      ehrenamtliche Bürgermeisterin

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50.000,00 € Planung

2110260-80201-0961010

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen