Vorlage - OD-002/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt die am 21.12.2017 getroffene Eilentscheidung.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.11.2017 erhielt die Stadt Oderberg, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns für die Maßnahme „Einbau einer Sanitäranlage in das Schulgebäude Oderberg“
Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung eine Planerauswahl durchgeführt.
Drei Planungsbüros wurden mit Schreiben vom 24.11.2017 aufgefordert ein Angebot für folgende Planung gemäß HOAI abzugeben: Abschnitt 1 „Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 5 bis 9 § 34 HOAI Abschnitt 2 „Technische Ausrüstung“ Leistungsphase 1 bis 9 § 55 HOAI
Folgende Planungsbüros wurden aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben:
Im Vorfeld wurde die Absicht der Vergabe von Planungsleistungen für dieses Vorhaben über dem Vergabemarktplatz bekannt gemacht.
Die Angebotsfrist zur Abgabe eines Planungsangebotes endete am 18.12.2017. Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Tabellarisch wurden die abgeforderten Daten gegenübergestellt und bewertet. Die Bewertung erfolgte mit Hilfe eines Punktsystems. Die optimale Punktzahl für die jeweiligen Bewertungskriterien wurde mit 10 festgelegt.
Die Wertung der angegebenen Kriterien wurde wie folgt festgelegt und den Bietern im Aufforderungsschreiben mitgeteilt. Das Honorar geht mit 40 %, die Eignung des Personals, die Erreichbarkeit mit 20% und die Erklärung zum Beginn der Planungsleistung mit 30% in die Wertung.
Im Ergebnis der tabellarischen Prüfung erzielt Dietrich Brandenburg, Architekt aus Oderberg die höchste Punktzahl von 30 Punkten. Nachfolgend wurden 27 und 15 Punkte erreicht.
Die geforderten Nebenkosten für die Objektplanung staffeln sich steigend von 3 % (Dietrich Brandenburg), 5% und 6%. Für die Technische Gebäudeausrüstung wurden 5% (Dietrich Brandenburg), 5% und 6% angeboten.
Der Umbauzuschlag stellt sich wie folgt dar 20% Herr Brandenburg, 20% und 25% die anderen Bieter.
Herr Brandenburg gab ebenfalls das günstigste Angebot für die besonderen Leistungen ab. Alle geforderten Nachweise wurden eingereicht.
Auf der Grundlage der gesamten Auswertung empfiehlt die Verwaltung, dem Architekten Dietrich Brandenburg aus 16248 Oderberg der Auftrag zu erteilen.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Berliner Straße 27 16248 Oderberg den Planungsauftrag für die ausgeschriebenen Leistungsphasen zu übertragen.
Jörg Matthes Martina Hähnel Amtsdirektor ehrenamtliche Bürgermeisterin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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