Vorlage - HO-015/2014
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Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder in benannte Ausschüsse:
…………………………………………………………………………Ausschuss
…………………………………………………………………………Ausschuss
…………………………………………………………………………Ausschuss
Problemdarstellung/Sachverhalt: Wenn keine Fraktionen innerhalb der Gemeindevertretung gebildet werden, erfolgt die Ausschussbesetzung durch eine Mehrheitswahl der Gemeindevertreter gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf. Das heißt, die Gemeindevertretung benennt Ausschussmitglieder und entscheidet über diese einschließlich ihrer Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss.
Neben den Ausschussmitgliedern können im weiteren gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf Einwohner zu beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse berufen werden (Sachkundigen Einwohner).
Im Übrigen wird auf den Beschluss Nr. HO-014/2014 verwiesen.
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