Vorlage - CH-004/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin für den Friedhof Kloster Chorin (Friedhofssatzung) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Sachverhalt: Wesentlicher Anlass für die Überarbeitung der Friedhofsatzung ist der Schutz der Gesamtanlage des Zisterzienserklosters als Einzeldenkmal. Dieses ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg verzeichnet. Alle Maßnahmen die geeignet sind, die Substanz des Denkmals und/ oder des Erscheinungsbildes des Denkmals zu verändern, bedürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Hiermit soll sichergestellt werden, dass von den neuen Grabmalen keine optische Beeinträchtigung ausgehen. Aus diesem Grunde enthält die Friedhofssatzung gestalterische Vorgaben, welche mit den Denkmalbehörden abgestimmt wurden. Das als Anlage 3 beigefügte Pflegekonzept soll auch die Verwaltung binden und als Richtlinie für die Bepflanzung dienen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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