Vorlage - CH-004/2018

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Chorin für den Friedhof Kloster Chorin (Friedhofssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.01.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Klosterfriedhof Entwurf - Gemeinde Chorin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin für den Friedhof Kloster Chorin (Friedhofssatzung) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 


Sachverhalt:

Wesentlicher Anlass für die Überarbeitung der Friedhofsatzung ist der Schutz der Gesamtanlage des Zisterzienserklosters als Einzeldenkmal. Dieses ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg verzeichnet. Alle Maßnahmen die geeignet sind, die Substanz des Denkmals und/ oder des Erscheinungsbildes des Denkmals zu verändern, bedürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Hiermit soll sichergestellt werden, dass von den neuen Grabmalen keine optische Beeinträchtigung ausgehen. Aus diesem Grunde enthält die Friedhofssatzung gestalterische Vorgaben, welche mit den Denkmalbehörden abgestimmt wurden. Das als Anlage 3 beigefügte Pflegekonzept soll auch die Verwaltung binden und als Richtlinie für die Bepflanzung dienen.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Klosterfriedhof Entwurf - Gemeinde Chorin (134 KB)