Vorlage - AA-005/2018
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Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2018.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 6 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) ist dem Haushaltsplan ein Stellenplan beizufügen. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen.
Für das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellt sich der Stellenplan 2018 (Stand 31. Dezember 2017) in der Summe gegenüber dem Stellenplan 2017 wie folgt dar:
Die Aufteilung auf die Kernverwaltung und die nachgeordneten Einrichtungen der Verwaltung ist folgendermaßen:
Die im Gesamtstellenplan 2018 ausgewiesene Differenz zum Vorjahr ist begründet in:
Mit Beschluss AA-030/2017 wurde durch den Amtsausschuss eine zusätzliche Vollzeitstelle (1,000 VZE) zum Stellenplan 2017 bestätigt. Sie dient der Verstärkung in der Kämmerei zur Erarbeitung der ausstehenden Jahresabschlüsse. Hier folgte der Amtsausschuss der Empfehlung der AG Doppik, an der sowohl das RGPA als auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim beteiligt waren.
Weitere geringfügige Stellenanteile bei Mitarbeitern der Kämmerei und des Bauamtes dienen der schnelleren Erarbeitung der Jahresabschlüsse und der damit verbundenen Aufarbeitung der Anlagenbuchhaltung sowie der Abarbeitung der Rückstände bei der Erhebung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband (in Summe 0,375 VZE). Hier ist anzumerken, dass im Stellenplan an zwei Vollzeitstellen, eine in der Kämmerei und eine im Bauamt, der Vermerk angebracht wurde, dass bei Erreichen des Zieles diese »künftig wegfallen«
Die verbleibenden 0,550 VZE sind Bedarfe im Ordnungsamt zur Erarbeitung von Unterlagen und Planungen auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes, wie zum Beispiel der Überarbeitung der Gefahren- und Risikoanalyse für das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Im Baubetriebshof ist die Erhöhung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, um die Abarbeitung des ständig weiter zunehmenden Arbeitsvolumens zu gewährleisten.
Die Stellenerhöhungen im Bereich der Kindertagesstätten sind zum einen auf stetig steigende Kinderzahlen zurückzuführen. Es wurde zum anderen berücksichtigt, dass – um den Anforderungen des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg gerecht zu werden – eine Vollverpflegung in den Tagesstätten des Amtes eingeführt und dafür Personal benötigt wird.
Im Stellenplan 2018 ist im Weiteren das Ergebnis der Stellenbewertung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 durch ein externes Unternehmen berücksichtigt. Hier kam es partiell zur Anhebung der Entgeltgruppe. Damit wurde entsprechend den rechtlichen Regelungen auf Anträge durch die Mitarbeiter reagiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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