Vorlage - HO-016/2014
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Die Gemeindevertretung wählt folgenden Stellvertreter für die Bürgermeisterin im Amtsausschuss:
Frau/Herr _____________________________
Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Amtsausschuss besteht entsprechend § 136 Abs. 1 Satz 1BbgKVerf aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern.
Der Absatz 2 besagt, dass Gemeinden von mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen.
Die Gemeinde Hohenfinow hatte zum Stichtag 31.12.2012 500 Einwohner (maßgebliche Einwohnerzahl f. d. Kommunalwahl am 25.05.2014). Demnach ist kein weiteres Mitglied zu bestellen.
Es ist lediglich ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin nach §§ 40 bzw. 41 BbgKVerf zu wählen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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