Vorlage - NI-002/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow wählt aus ihrer Mitte folgenden zweiten Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters:
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Sachverhalt:
Durch die am 3. Dezember 2017 erfolgte Neuwahl der Gemeindevertretung sind nach § 52 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters neu zu wählen.
Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Dezember 2017, wurde Frau Peggy Fürst zur ersten Stellvertreterin des ehrenamtlichen Bürgermeisters gewählt.
Nach § 52 Satz 1 BbgKVerf kann die Gemeindevertretung auch mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters wählen. Auf der Sitzung am 22. Dezember 2017 wurde der Wunsch nach der Wahl eines weiteren Stellvertreters geäußert, so dass nun ein zweiter Stellvertreter zu wählen ist.
Die Wahl der Stellvertreter erfolgt als Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf und ist nach § 39 Absatz 1 Satz 4 grundsätzlich geheim. Durch einstimmigen Beschluss vor der jeweiligen Wahl kann eine offene Wahl festgelegt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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