Vorlage - NI-004/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow wählt folgendes Amtsausschussmitglied und folgenden Stellvertreter für dieses Amtsausschussmitglied:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden nach §§ 40 beziehungsweise 41 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) gewählt.
Für die Anzahl der weiteren Mitglieder (neben dem Bürgermeister) ist die Einwohnerzahl maßgebend, die der letzten allgemeinen Wahl zu den Gemeindevertretungen zugrunde gelegen hat. Die hier maßgebliche Zahl der Einwohner ist die der letzten Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 (Stichtag 31. Dezember 2012), danach hatte die Gemeinde 611 Einwohner und kann nach § 136 Absatz 2 Nummer 1 BbgKVerf somit ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss bestellen.
Die Wahl des Mitgliedes und seines Stellvertreters erfolgt als Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf und ist nach § 39 Absatz 1 Satz 4 grundsätzlich geheim. Durch einstimmigen Beschluss vor der jeweiligen Wahl kann eine offene Wahl festgelegt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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