Vorlage - NI-005/2018

 
 
Betreff: Bildung von Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
24.01.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   
Anlagen:
NI-005-2018-Anlage-1
Geschäftsordnung-Niederfinow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Bildung folgender Ausschüsse ab dem 1. Februar 2018

 

Ausschuss

Anzahl der
Mitglieder

Anzahl der
sachkundigen Einwohner

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 43 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf, Anlage 1) kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.

 

§ 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde vom 20. Februar 2009 (Anlage 2) legt fest:

 

»Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte gemäß § 43 Absatz 1 BbgKVerf Ausschüsse (Fachausschüsse) und gemäß § 49 Absatz 1 BbgKVerf einen Hauptausschuss bilden.«

 

Die Bildung eines »echten« Hauptausschusses im Sinne der §§ 49 und 50 BbgKVerf scheint bei einer vergleichsweise kleinen Gemeindevertretung nicht sinnvoll, da es sich um einen Ausschuss mit besonderen Rechten handelt, der in erster Linie eine große Gemeindevertretung oder eine Stadtverordnetenversammlung entlasten soll und dem deshalb regelmäßig eigene Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden.

 

Nach der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 richtete die Gemeindevertretung einen Entwicklungsausschuss ein.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

unbekannt

1110101-70100-5421000

2018/2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sitzungsgeld pro Mitglied: 13 Euro, Sitzungsgeld pro Vorsitz: 26 Euro, Sitzungsgeld pro sachkundigem Einwohner: 10 Euro

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 NI-005-2018-Anlage-1 (41 KB)    
Anlage 1 2 Geschäftsordnung-Niederfinow (1067 KB)