Vorlage - NI-006/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt folgende Besetzung der Ausschüsse:
Sachverhalt:
Mit Beschluss NI-005/2018 hat die Gemeindevertretung Ausschüsse gebildet.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da in der Gemeindevertretung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. § 43 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende eines Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern der Gemeindevertretung) gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung benannt wird.
Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst gewählt (§ 43 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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