Vorlage - HO-017/2014
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Die Gemeindevertretung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss.
ja nein
Die Gemeindevertretung wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:
a) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
b) Wasser- und Bodenverband Finowfließ
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
c) Gewässer- und Deichverband Oderbruch
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Problemdarstellung/Sachverhalt: Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen: a) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) b) Wasser- und Bodenverband Finowfließ c) Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GeDO)
Für den ZWA ist in § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes besteht. Beim Wasser- und Bodenverband Finowfließ und der GeDO dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung Finowfließ; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).
Bisherige Vertreter der Gemeinde waren: a) K. Bernhard b) F. Fröhlich c) F. Fröhlich
Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i.V.m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.
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