Vorlage - HO-017/2014

 
 
Betreff: Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in Verbänden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
12.06.2014 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss.

 

ja                                           nein

 

Die Gemeindevertretung wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:

 

a)              Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ………………………………………………………………………

 

b)              Wasser- und Bodenverband Finowfließ

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ………………………………………………………………………

 

c)              Gewässer- und Deichverband Oderbruch

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen:

a)   Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)

b)   Wasser- und Bodenverband Finowfließ

c)    Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GeDO)

 

Für den ZWA ist in § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes besteht. Beim Wasser- und Bodenverband Finowfließ und der GeDO dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung Finowfließ; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).

 

Bisherige Vertreter der Gemeinde waren:

a)      K. Bernhard

b)      F. Fröhlich

c)      F. Fröhlich

 

Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i.V.m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung: