Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 260.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat nach § 65 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung. Der Haushaltsausgleich ist nur nach Entnahme der Sonderrücklage aus investiven Schlüsselzuweisungen (Inanspruchnahme Ersatzdeckungsmittel nach § 26 KomHKVBbg) und durch die aufwandswirksame Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen 2018 für die komplexen Instandhaltungsvorhaben möglich.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2018-2021
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Haushaltsplan 2018 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2019-2021
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen