Vorlage - NI-009/2018

 
 
Betreff: Antrag auf Zuwendung Tourismusförderrichtlinie Landkreis Barnim 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
24.01.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu NI-009-2018

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung und Unterstützung der Touristinformationsstellen im Landkreis Barnim. Die Höhe der Zuwendung beträgt 10.000,00 Euro.

Die im Antrag darzustellenden Eigenmittel sind den laufenden Kosten zur Bewirtschaftung der Touristinformation Krafthaus zu entnehmen.

 

Im Antrag sind Eigenmittel aufzuführen. Als Eigenmittel werden die Bewirtschaftungskosten laut Haushalt TI Krafthaus 2018 dargelegt. Es entstehen keine Mehrkosten.

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2018 sind 80.000,00 Euro in den Haushalt des Landkreises Barnim zur Förderung und Unterstützung von Touristinformationsstellen im Landkreis Barnim  eingestellt worden.

Der Förderhöchstsatz beträgt 10.000,00 Euro pro Einrichtung.

 

Der Zeitplan der Landkreisverwaltung sieht nach Beschlussfassung der aktualisierten Richtlinie durch den A4 Ausschuss (Wirtschaftsausschuss) am 14.02.2018 eine Zeitspanne von vier Wochen zum Einreichen der Konzepte vor.

Anschließend soll der A4 Ausschuss im April die eingegangenen Anträge bevoten, so dass bei Bewilligung des Projektantrages ab April auch mit der Umsetzung begonnen werden kann (Anlage 1).

 

Der Großteil der Zuwendung im Jahr 2018 soll für die Personalaufwendungen im Krafthaus genutzt werden (siehe NI-010/2018 IV). Der erreichte Status quo der Öffnungszeiten, der 2017 mit der roten “i-Marke“ zertifizierten Touristinformation, kann dadurch gewährleistet werden.

In der Weiterentwicklung der touristischen Serviceeinrichtung soll 2018 der Fokus in der Entwicklung von regionalen Produkten/ Souvenirs liegen, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs, entstehen sollen. Ein Teil der Zuwendung wird für dieses Vorhaben benötigt (siehe NI-093/2017 IV).

 

Im Antrag sind Eigenmittel aufzuführen. Als Eigenmittel werden die Bewirtschaftungskosten laut Haushalt TI Krafthaus 2018 dargelegt. Es entstehen keine Mehrkosten.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

5750102-70202-4142000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Einnahme: Zuwendung LK BAR 10.000,00 €

Tourismusrichtlinie 2018

Beschluss A4 Ausschuss LK BAR 04/2018

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu NI-009-2018 (627 KB)