Vorlage - NI-010/2018 IV
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Sachverhalt:
Krafthaus:
Für das Jahr 2018 wird durch die Erfahrungswerte des Vorjahres hinsichtlich des Zusammenhanges von optimalen Öffnungszeiten, Personalausstattung und deren Dienstplangestaltung (siehe NI-093/2017 IV, Anlage 1) das Modell
angestrebt.
Geplant ist die Touristinformation mit Beginn der Osterferien in Berlin / Brandenburg zu öffnen. Zudem müsste eine Woche vorher mit den Saisonvorbereitungen begonnen werden.
Die Laufzeit der Arbeitsverträge wäre dementsprechend von 19.03.2018 bis 31.12.2018. Zu berücksichtigen ist, dass das Personal, die durch ein Stundenkonto dokumentierten geleisteten Mehrstunden in der Saison, in den Wintermonaten abrufen kann. Das Krafthaus soll nach den Herbstferien von Donnerstag bis Samstag insgesamt 15 Stunden geöffnet werden.
Im Falle eines neuen Besitzüberlassungsvertrages zwischen dem Amt und der Gemeinde Niederfinow muss an einer Lösung gearbeitet werden, qualifiziertes Personal längerfristig zu binden, denn eine der Saisonkräfte aus dem Kalenderjahr 2017 (Mitarbeiterin Stelle 30 h / EG 3, Befristung 31.12.2017) wurde im Rahmen der Überleitung durch das Jobcenter neu vermittelt und steht 2018 nicht mehr zur Verfügung.
Auch die zweite Saisonkraft (Aushilfskraft, Befristung 31.10.2017) steht nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Man könnte sie von März bis Juni verpflichten. Aufgrund ihrer Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, diese Mitarbeiterin 2018 entsprechend für 20h / wöchentlich einzustellen. Dadurch wäre zumindest die geplante Öffnung des Krafthauses zum 19.03.2018 gewährleistet.
Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2018 würden demnach (Planungsstand) betragen:
5750102-70202-5012000 22.000 EUR 5750102-70202-5022000 700 EUR 5750102-70202-5032000 4.400 EUR
Parkplatz:
Die Bewirtschaftung des Parkplatzes 2018 sollte erweitern und den Besucherströmen angepasst werden. Es wird vorgeschlagen den November mit einzubinden. Bisher nicht erzielte Einnahmen wären gesichert. Das Servicepersonal des Krafthauses wies darauf hin, dass die Frequentierung des Parkplatzes im November gegeben ist (Herbstferien / organisierte Busreisen / Individualtouristen).
Auch im Hinblick auf die zu lösende Toilettensituation auf dem Parkplatz im Vorjahr wäre Planungssicherheit im November gegeben.
Für die Saison 2018 schlägt die Verwaltung 2 Stellen in der Vergütungsgruppe EG 2 vor. Die Laufzeit der Arbeitsverträge wäre vom 26.03.2018 bis 31.12.2018. Die Verteilung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ist wie folgt vorgesehen:
26.03. – 30.04.2018 25 Stunden / Woche 01.05. – 30.09.2018 30 Stunden / Woche 01.10. – 30.11.2018 25 Stunden / Woche 01.12. – 31.12.2018 20 Stunden / Woche
Gemäß § 20 Absatz 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten die Beschäftigten bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des lfd. Jahres eine Jahressonderzahlung. Sollten die Arbeitsverhältnisse bis Ende des Jahres laufen, muss die Gemeinde die Jahressonderzahlung zahlen. Der Dezember wäre dann für die Abgeltung des Urlaubsanspruches und der angefallenen Mehrstunden vorgesehen.
Die Personalkosten für das Kalenderjahr 2018 würden demnach (Planungsstand) betragen:
5750102-70801-5012000 30.000 EUR 5750102-70801-5022000 1.100 EUR 5750102-70801-5032000 6.000 EUR
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 sind hier keine Änderungen an den Planungsansätzen notwendig. Die Neueinstellungen würden gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 TVöD eine andere Stufenzuordnung als die bisher beschäftigten Saisonkräfte erhalten.
Nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetzt müssen alle vakanten Stellen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben werden, um die Chancengleichheit für alle deutschen Staatsbürger zu gewährleisten. Die Annonce wird in den lokalen Medien und auf den lnternetseiten des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, der Bundesagentur für Arbeit und die des Job Centers Barnim veröffentlicht.
Die vorgesehenen Änderungen für den Parkplatz und die Touristinformation haben Auswirkungen auf den Stellenplan der Gemeinde Niederfinow. Die Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn der Haushaltsplan (inklusive Stellenplan) 2018 durch die Gemeinde verabschiedet wurde.
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