Vorlage - BR-005/2018 IV

 
 
Betreff: Rad- und Fußgängerverkehrführung Straße „Zum Hasenpfuhl“
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
15.01.2018 
Bauausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Information

Sachverhalt:

Für das Verkehrszeichen 237 ((Radweg), welches im Bereich „Zum Hasenpfuhl“ aufgestellt war, gab es keine Verkehrsrechtliche Anordnung. Nach dem Bau des Solarparkes ist ein Teil des Fußweges weggefallen. Aus diesem Grunde beantragte das Amt Britz-Chorin-Oderberg den Austausch von Verkehrszeichen 237 ((Radweg) durch  Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- / Radweg). Dem Antrag wurde Endes des Jahres 2015 nicht entsprochen und der Gemeinde darüber hinaus aufgegeben, den beidseitigen Radfahrstreifen zu demarkieren. Folglich waren im Zuge der Ablehnung des Antrages vom 22.05.2013 die Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- / Radweg), 237 (Radweg) und die Radverkehrsführungsmarkierungen zu entfernen. 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bekundete jedoch das Interesse an einer Erhaltung des ehemaligen „Radstreifens“, sowie an der Schaffung einer Ersatzlösung. Damit der Linienbus an die geplante Haltestelle an der NORMA-Filiale heranfahren und dementsprechenden halten durfte, wurde die angeordnete Demarkierung des Radfahrstreifens vorgenommen (Februar 2017).

 

Um das latent vorhandene Gefahrenpotential zu minimieren, wird vorgeschlagen anstelle des ehemaligen „Radfahrstreifens“ einen Leitelement mit konusförmigem Ansatz (Schutzbord), linksseitig von NORMA kommend, für Radfahrer zu errichten. Der Bereich würde weder als Geh- noch als Radweg zwingend ausgewiesen.

 

(Beispiel: Leitelement)

 

Alternativ dazu bietet sich noch die Möglichkeit, die Fahrbahn durchgehend beidseitig zu markieren und keinen Geh- oder Radweg auszuweisen.

Für beide Varianten haben sowohl Fußgänger als auch Radfahrer ein Benutzungsrecht, und sind dazu verpflichtet gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zu den vorgeschlagenen Alternativlösungen zu positionieren und im Protokoll festhalten, für welche der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Amtsverwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erarbeitet werden soll.