Vorlage - CH-007/2018

 
 
Betreff: Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 2 EigV
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
24.01.2018 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.01.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 2 EigV.


Sachverhalt:

 

Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 liegt vor. Mit dem Entlastungsbeschluss wird zum Ausdruck gebracht, dass die Wirtschaftsführung des abgerechneten Jahres als abgeschlossen angesehen wird. Gleichzeitig wird auf eine weitere Beanstandung von Mängeln verzichtet, auf die Beseitigung von festgestellten Mängeln nicht.

 

Es kann die Entlastung eingeschränkt erfolgen, wenn aufgetretene Mängel bis zur Beschlussfassung noch nicht ausgeräumt werden konnten und sie eine solche Bedeutung haben, dass sie eine uneingeschränkte Entlastung ausschließen.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen