Vorlage - BR-008/2018
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Britz im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Gemeinde Britz wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Gemeindevertretung vor (Seite 35 des Prüfberichts), den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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