Vorlage - NI-022/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den anliegenden Besitzüberlassungsvertrag (Anlage 1) zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow über das Krafthaus am Schiffshebewerk. Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Mit Beschluss NI-082/2017 vom 22.12.2017 hat die Gemeindevertretung Niederfinow entschieden, von ihrem Kündigungsrecht aus dem bestehenden Besitzüberlassungsvertrag über das Krafthaus Niederfinow Gebrauch zu machen. Die fristgerechte Kündigung war erstmals zum 31.12.2018 möglich, anderenfalls sollte sich der Vertrag um weitere fünf Jahre verlängern.
Der mit Wirkung zum 01.03.2014 in Kraft getretene Vertrag ermöglicht die Nutzung des Krafthauses durch die Gemeinde Niederfinow als Informationszentrum und zur Abrundung des touristischen Angebotes am Parkplatzareal. Da jedoch der Nutzungsvertrag mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung über das Parkplatzgelände zum 31.12.2018 erstmals nach 18 Jahren Vertragslaufzeit kündbar ist, war durch die Gemeinde Niederfinow in Erwägung zu ziehen, daß sie bei nicht fristgerechter Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages die Rechte und Pflichten für das Krafthaus bis zum 31.12.2023 wahrzunehmen hätte, andererseits aber vielleicht gar nicht mehr Pächter des Parkplatzes am Hebewerk ist. Insofern war die fristgerechte Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages, im Hinblick auf die starre fünfjährige Laufzeitregelung, im gemeindlichen Interesse geboten.
Der als Anlage beigefügte Entwurf eines Besitzüberlassungsvertrages gleicht, bis auf ein paar kleinere Änderungen, dem derzeit noch bestehenden Vertrag. Der Entwurf sieht einen Vertragsbeginn ab dem 01.01.2019 und eine einjährige Laufzeit mit unbegrenzter Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr vor. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Zusätzlich kann die Gemeinde auf eine Sonderkündigungsklausel zurückgreifen die es ihr ermöglicht, im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrages über den Parkplatz am Schiffshebewerk, mit einer deutlich verkürzten Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals den Besitzüberlassungsvertrag zu kündigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |