Vorlage - BR-011/2018 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2017 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2018 einzureichen. Neun Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage 1 bis 10). Mit Frist 4. Dezember 2017 wurden Unterlagen nachgefordert. Die Anträge liegen nun vollständig vor.
Der Sozialausschuss Britz hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 über die vorliegenden Anträge beraten (BR-078/2017 IV). Die Mitglieder empfehlen die Anträge der Vereine im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie wie folgt zu unterstützen:
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