Vorlage - BR-016/2018
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz für das Jahr 2018 entsprechend der Anlage.
Sachverhalt:
Die Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz bezieht sich unter § 6 Hausordnung auf Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen. Die Schließzeiten werden durch den Kita-Ausschuss festgelegt und durch den Träger beschlossen. Bei unabwendbarem Betreuungsbedarf können Kinder auf schriftlichen Antrag (mit Begründung der Notwendigkeit) in einer Einrichtung der Gemeinde Britz oder des Amtes Britz-Chorin-Oderberg betreut werden. Die in Anlage 1 ersichtlichen Schließzeiten wurden dem Träger durch die Einrichtungen übermittelt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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