Vorlage - AA-013/2018 IV
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Sachverhalt: Der Amtsausschuss legte in seiner Sitzung vom 09.11.2017 fest, dass die Verwaltung bis zur März-Sitzung 2018 einen Variantenvergleich Feuerwehr Niederfinow vorzulegen hat. Nachfolgende Ausführungen wurden aufgrund der Stellungnahme der Amtswehrführung erstellt:
Variante 1: teilweise gemeindeeigenes Grundstück – Gemarkung Hohenfinow, Flur 1, Flur- stück 352/1 und 351
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes scheidet wegen der fehlenden Fläche aus. Ein Anbau eines Sanitär- und Schulungstraktes ist nicht möglich. Eine Erweiterung des Objektes auf dem angrenzenden Grundstück ist zwar möglich, jedoch wegen der schlechten Bodenbeschaffenheit sehr kostenintensiv. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften nicht einhaltbar (Bestandsschutz würde ggf.aufgehoben werden). Der Standort ist darüberhinaus ungünstig, da die Errreichbarkeit des unmittelbaren Dorfkerns durch die Beschrankung erschwert wird. Das Grundstück auf welchem das Bestandsgebäude steht, ist teilweise im Privateigentum.
Variante 2: gemeindeeigenes Grundstück – „Klockow-Haus“, Hebewerkstraße 3, Gemar- kung Niederfinow, Flur 6, Flurstück 31
Bild 1: Hebewerkstraße 3 – kleinräumige Lage Bild 2: Hebewerkstraße 3 – großräumige Lage
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort erfordert eine Hangsicherung zur Kirche. Die ungefähre Böschungshöhe beträgt dabei im momentanen Bestand schätzungsweise mindestens 6 Meter. Darüber hinaus wären an diesem Standort keine bis geringe Alarmparkplatzflächen vorhanden. Die direkte Lage an der L29 mit Zufahrt zu den Hebewerken birgt eine Gefährdung durch die unmittelbare Kreuzung der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge und anfahrenden Einsatzkräfte und zudem an den Wochenenden durch eine erhöhte Fahrzeugfre- quenz mit hoher Geschwindigkeit. Auch der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefährdet die Einsatzkräfte im Alarmfall. Die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge auf die Hauptstraße wäre nur mit äußerster Vorsicht zu gewährleisten [Verkehrsleitsystem (Ampel)]. Aufgrund der engen Bebauung ist mit einer erhöhten Lärmbelästigung für die Anwohner zu rechnen. Für die Kinder der Jugendfeuerwehr und die aktiven Kameraden ist keine oder nur eine sehr geringe Bewegungsfläche bei Übungs- und Einsatzdienst verfügbar. Zudem sind nur beschränkte Möglichkeiten zum Errichten einer vor der Fahrzeughalleneinfahrt notwendigen Stellfläche. Bsp.: Stellplatztiefe vom Gebäude ca. 12,5 m + vorgelagerte Einfahrt ca. 10 m + Gebäudehülle ca. 1 m = 23,5 m gesamt ohne baurechtliche Abstandsflächen mit einzubeziehen. Der bestehende Baukörper müsste abgerissen werden (Gebäude steht unter Denkmalschutz). Positiv zu werten ist, dass es sich bei diesem Grundstück um ein bereits erschlossenens Grundstück mit zentraler Lage handelt.
Variante 3: gemeindeeigenes Grundstück – „Hilligesplatz“, neben Finowstraße 13, Gemar- kung Niederfinow, Flur 6, Flurstück 96
Bild 3: „Hilligesplatz“ - kleinräumige Lage
Bild 4: „Hilligesplatz“ - großräumige Lage
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort wird nicht mit einem idealen Baugrund gerechnet. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit Garagen, jedoch besteht die Möglichkeit die Pachtverträge zum Jahresende zu kündigen. Das Grundstück weist die geringste Höhenlage der gesamten Auswahl von Grundstücken auf, jedoch sollte bedacht werden, dass die mögliche Hochwassergefahr kein Ausschlusskriterium sein sollte, denn diese besteht im gesamten Oderbruch. Der Standort ist auch im Überflutungsszenario der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie des Landes Brandenburg ausgewiesen. Positiv zu werten ist, dass es sich bei diesem Grundstück um ein Grundstück mit zentraler Lage, direkt im Ortskern handelt. Die Anfahrtswege der Kameraden sind folglich kurz und auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Damit geht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Mitgliedergewinnung einher. Das Grundstück ist erschlossen mit allen Medien. Die Fläche ist großräumig und ideal zur Bebauung. Alarmparkplätze, sonstige Parkflächen und Freiflächen für Übungen und Wettkampftätigkeiten sind verfügbar. Aufgrund der Flächengröße ist eine Standortausbildung der Jugendfeuerwehr möglich, ohne dass die Betreuer ein Fahrzeug bewegen müssen. Die Nähe zum Kanal macht es zudem möglich, Ausbildungen im Bereich der Brandbekämpfung direkt am Standort durchzuführen. Auch die Einrichtung einer Bootseinlassstelle erscheint in diesem Zusammenhang an diesem Standort sinnvoll.
Variante 4: Grundstück privater Eigentümer – Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 183
Bild 5: Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 183 - kleinräumige Lage
Bild 6: Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 183 - großräumige Lage
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort ist unvorteilhaft, da es sich zu weit außerhalb des Dorfzentrums befindet. In diesem Bereich ist ganzjährig nasses Erdreich vorhanden, da sich ein Großteil des Wassers der umliegenden Anhöhen hier sammelt. An diesem Standort befindet sich ein Durchlass , welcher unter der Straße das Wasser in Richtung Kanal ableitet. Der Baugrund und die Grundstücksgröße sind von allen Standorten am Wenigsten geeignet. Im Alarmfall stellt die Straßenführung aus Richtung Stecherschleuse, eine erhöhte Gefährdung für die an- und abfahrenden Fahrzeuge dar. Da das Grundstück nicht im Eigentum der Gemeinde steht, entehen zusätzliche Kosten für den Ankauf des Grundstückes.
Variante 5: Grundstück privater Eigentümer – Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 157/2
Bild 7: Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 157/2 - kleinräumige Lage
Bild 8: Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 157/2 - großräumige Lage
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort ist unvorteilhaft, da es zu weit außerhalb des Dorfzentrums gelegen ist. Durch die Entfernung zum Dorfkern, ist die Einhaltung der Ausrückzeiten nach der Alarm- und Ausrückeordnung schlechter gewährleistet. Da das Grundstück nicht im Eigentum der Gemeinde steht, entstehen zusätzliche Kosten für den Ankauf des Grundstückes. Die Größe des Grundstückes ist ausreichend.
Variante 6: Grundstück privater Eigentümer – Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstücke 43 und 45
Bild 9: Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstücke 43 und 45 - kleinräumige Lage
Bild 10: Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstücke 43 und 45 - großräumige Lage
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort erfordert eine Hangsicherung. Die ungefähre Böschungshöhe beträgt dabei im momentanen Bestand schätzungsweise mindestens 6 Meter. Darüber hinaus wären an diesem Standort keine bis geringe Alarmparkplatzflächen vorhanden. Die Lage des Grundstückes birgt eine Gefährdung durch die unmittelbare Kreuzung der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge und anfahrenden Einsatzkräfte. Die vordere Grundstücksbreite ist für Stellplätze, Einfahrt und Eingang zu gering. Aufgrund der engen Bebauung ist mit einer erhöhten Lärmbelästigung für die Anwohner zu rechnen. Es sind keine Bewegungsflächen für die Kinder der Jugendfeuerwehr und aktiven Kameraden bei Übungs- und Einsatzdienst vorhanden. Die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge auf die Straße wäre nur mit äußerster Vorsicht zu gewährleisten [Verkehrsleitsystem (Ampel)]. Zudem sind nur beschränkte Möglichkeiten zum Errichten einer vor der Fahrzeughalleneinfahrt notwendigen Stellfläche. Bsp.: Stellplatztiefe vom Gebäude ca. 12,5 m + vorgelagerte Einfahrt ca. 10 m + Gebäudehülle ca. 1 m = 23,5 m gesamt ohne baurechtliche Abstandsflächen mit einzubeziehen. Der bestehende Baukörper müsste abgerissen werden (evtl. alte Fundamente). Positiv zu werten ist, dass es sich bei diesem Grundstück um ein bereits erschlossenens Grundstück mit zentraler Lage handelt.
Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass das gemeindeeigene Grundstück am „Hilligesplatz“ von den zur Verfügung stehenden Grundstücken am geeignetsten ist. Zu bedenken ist, dass voraussichtlich mit erhöhten Baukosten aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes zu rechnen (ggf. Pfahlgründung erforderlich) ist. Nach der im Protokoll festzuhaltenden Willensbekundung des Amtsausschusses über den möglichen Standort für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses ist zunächst durch die Gemeinde Niederfinow darüber zu befinden, ob sie das betreffende Grundstück dem Amt zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung stellt.
Ein umfassender Variantenvergleich, welcher auch die finanziellen Auswirkungen betrachtet, ist derzeit noch nicht vorlagefähig, da weitere Betrachtungen erst nach entsprechender Willenserklärung der Gemeinde Niederfinow möglich sind.
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