Vorlage - LI-010/2018
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend des Vorschlages des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Liepe im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Gemeinde Liepe wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Gemeindevertretung vor (Seite 41 des Prüfberichts), den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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